Entsorgung von Alt-IT wird teuer

03.08.2005
Von 
Senior Communication Managerin bei der Content Marketing Agentur Evernine

Ist der Container voll, ruft das EAR zum Rapport

Sind die Behältnisse mit festgelegten Mindestmengen befüllt, so informiert die Gemeinde das EAR, erklärt Otmar Frey, Leiter der Abteilung Umweltschutzpolitik beim ZVEI, das Prozedere. Nachdem dort ermittelt wurde, welcher Hersteller für die Abholung zuständig ist, erhält dieser von der EAR die Anordnung, den vollen Behälter unverzüglich gegen einen leeren auszutauschen.

Die Kosten der künftigen Rücknahmesysteme betragen für die gesamte Industrie voraussichtlich zwischen 350 und 500 Millionen Euro jährlich, meint Frey. Die Hersteller könnten diese Kosten auf ihre Produktpreise umlegen. "Bei kontinuierlich fallenden PC-Preisen ist damit jedoch nicht zu rechnen. Unsere PC-Preise werden jedenfalls nicht steigen", erklärt eine Siemens-Sprecherin.

Die Fristen

13. August 2005: Das ElektroG tritt in Kraft.
24. November 2005: Jeder Hersteller/Importeur muss beim EAR registriert sein.
24. März 2006: Neugeräte und Geschäftspapiere müssen den Kennzeichnungspflichten des ElektroG entsprechen. "Altgeräte", die nach dem 13. August 2005 in den Verkehr gebracht wurden, dürfen von privaten Haushalten bei den öffentlich-rechtlichen Sammelstellen zurückgegeben werden.
1. Juli 2006: Grenzwerte für bestimmte Schadstoffe in Neugeräten sind einzuhalten (Inkrafttreten der RoHS-Richtlinie) 31. Dezember 2006. Hersteller/Erstimporteur und Vertreiber müssen die Verwertungsquoten nachweisen und dem EAR regelmäßig mitteilen. (Quelle: http://www.recht-und-vertrag.de)

Die Entsorgung alter IT-Geräte bringt also eine Menge Aufwand und Bürokratie mit sich. Nicht alle finden das gut: "Die Umsetzung der Entsorgung ist viel zu kompliziert und führt zu unnötigen Kosten für alle Beteiligten. Außerdem birgt sie die Gefahr der Zerschlagung kleinräumiger Verwertungsstrukturen", kritisiert Peter Queitsch, Hauptreferent für Umweltrecht im Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen. Schon vor Jahren hätten die kommunalen Spitzenverbände vorgeschlagen, auf den bestehenden Erfassungs- und Verwertungssystemen in den Kommunen aufzusetzen. In diesem Fall hätten die Anbieter an die Kommunen beispielsweise Gebühren pro Einwohner und Jahr entrichten können. Im Gegenzug wären die Kommunen als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger für das Erfassen und Verwerten der Altgeräte aufgekommen. "Leider ist diese auf der Hand liegende einfache Umsetzung nicht erfolgt", so Queitsch.