Entsorgung von Alt-IT wird teuer

03.08.2005
Von 
Senior Communication Managerin bei der Content Marketing Agentur Evernine

Bei der EAR muss jeder Hersteller beziehungsweise Importeur die sichere Finanzierung der Entsorgung in Form einer insolvenzsicheren Garantie (gesperrtes Bankkonto, Versicherung oder revolvierende Bürgschaft) nachweisen. So gewährleistet er, dass er der Rücknahmepflicht auch nachkommen kann. Diese Garantie ist wiederum nicht erforderlich, wenn der Hersteller glaubhaft macht, dass die Geräte nicht in privaten Haushalten genutzt werden. Handelt es sich um gewerbliche Nutzer, hat der Hersteller Spielraum für abweichende Vereinbarungen.

Garantie und Registrierungspflicht sollen verhindern, dass Hersteller ihre Produkte auf den Markt bringen, ohne ihrer Entsorgungspflicht nachzukommen. Auch für die Rücknahme solcher Geräte, deren Hersteller nicht mehr auf dem Markt sind, gibt es eine Regelung: Für Geräte, die vor dem 13. August 2005 in den Verkehr gebracht wurden, sind alle am Markt befindlichen Hersteller, entsprechend ihren jeweiligen Marktanteilen an den einzelnen Gerätearten, für die Entsorgung verantwortlich - also auch für Geräte von bereits ausgeschiedenen Anbietern.

Beim Abholen und Entsorgen bleibt es den Herstellern überlassen, ob sie diese Aufgabe selbst übernehmen oder Entsorgungsunternehmen beauftragen. In beiden Fällen können sich mehrere Hersteller zusammenschließen. Solche Kollektive gibt es bereits bei den Hausgeräteherstellern: Einem von Miele und anderen gegründeten Konsortium gehören inzwischen 20 Hersteller an.

Für die Sammlung der Altgeräte bleiben weiter je nach Landesrecht die Gemeinden, Städte und Landkreise verantwortlich. Hier kann auch der Handel aus privaten Haushalten freiwillig zurückgenommene Altgeräte abgeben - ebenso wie kleingewerbliche Nutzer. Um die weitere Verwertung zu erleichtern, müssen IT-Container von den Herstellern zur Verfügung gestellt werden. Diese müssen so beschaffen sein, dass beispielsweise Monitore separat und bruchsicher deponiert werden können.