Entsorgung von Alt-IT wird teuer

03.08.2005
Von 
Senior Communication Managerin bei der Content Marketing Agentur Evernine

Doch nicht nur Neu- und Weiterentwicklungen kosten Geld. Die gesamte Branche muss außerdem auf die Waage, um den Anforderungen der Stiftung EAR (Elektro-Altgeräte-Register) gerecht zu werden. Diese "Gemeinsame Stelle" wurde vom Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie (ZVEI) und vom Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (Bitkom) gegründet. Sie koordiniert das Aufstellen und Abholen der Sammelbehälter durch die Hersteller, die diese den Gemeinden zur Verfügung stellen müssen.

Damit die Menge an Altgeräten, die ein Hersteller abholen und entsorgen muss, seiner Rolle als Verursacher entspricht, wird bei der EAR erfasst, wie viele Elektrogeräte er jährlich in Verkehr bringt, wie groß sein Anteil an den insgesamt auf den Markt gebrachten Geräten ist und - wenn ein Hersteller dies belegt - wie viele der gesammelten Altgeräte von ihm produziert wurden. Auf dieser Grundlage wird berechnet, welcher Hersteller wann und bei welcher kommunalen Sammelstelle für das Abholen und Entsorgen alter Geräte verpflichtet ist. Das EAR ordnet dann die weiteren Schritte an.

Wiegen und Rechnen wird zur Pflicht

Die Hersteller müssen Vorarbeiten leisten. Sony beispielsweise hat in den vergangenen anderthalb Jahren Tausende seiner Produkte gewogen. Inzwischen können die Ingenieure auf ein Regelbuch zum Wiegen aller Geräte zurückgreifen. Zudem wurde die eingesetzte SAP-Software um vier Datenfelder erweitert: Produktgewicht, Gewicht des elektronischen Zubehörs, Gewicht des nichtelektronischen Zubehörs und Gewicht der Batterien. Für diese Aufgaben beschäftigen die Japaner 25 Mitarbeiter, die in Asien und Europa 250 Stunden pro Monat mit der Umsetzung des Gewichtsprojekts befasst sind.

Noch bis zum 24. November 2005 läuft die Frist zur Anmeldung bei der EAR. "Wer bis dahin nicht registriert ist, kann in Deutschland keine Elektro- und Elektronikgeräte mehr verkaufen", sagte Peter Cossé, stellvertretender Vorsitzender der ZVEI/Bitkom-Taskforce Elektro- und Elektronik-Altgeräte, auf einer Informationsveranstaltung des ZVEI. Die Registrierungspflicht betrifft auch die Hersteller von gewerblich genutzten Geräten. Lediglich reine B-to-B-Geräte, beispielsweise Großplotter, die nur gewerblich eingesetzt werden können, fallen nicht unter die neue Regelung.