Kommission fordert harte Strafen

Englischen Hackern drohen mehrjährige Gefängnisstrafen

27.10.1989

MÜNCHEN (CW) - Mit neuen Gesetzen will die britische Regierung versuchen, Hackern und Virenprogrammierern das Handwerk zu legen. Der Einbruch in fremde Computer soll mit Gefängnis bis zu drei Monaten, die Veränderung von Programmen und Daten mit Gefängnis bis zu fünf Jahren bestraft werden.

Nachdem eine einjährige Untersuchung der von Hackern verursachten Schäden ergeben hat, daß der englischen Wirtschaft daraus Kosten von mehreren Millionen Pfund jährlich entstehen, hat jetzt, wie die Financial Times berichtet, eine Kommission der britischen Regierung die Definition von drei neuen, Straftatbeständen vorgeschlagen, mit denen sie hofft, das zunehmende Hackerunwesen in den Griff zu bekommen. Vergleichbare Gesetze existieren bereits in einigen amerikanischen und australischen Bundesstaaten sowie in Frankreich und in Kanada Unbefugtes Eindringen soll drei Monate kosten

Der Kommissionsbericht bemängelt vor allem, daß es mit den bestehenden Gesetzen unmöglich sei, angemessen auf die von Hackern verursachten Kosten, Störungen und Verunsicherungen zu reagieren. Er empfiehlt deshalb, bereits das unbefugte Eindringen in Computersysteme unter Strafe zu stellen. auch wenn es nur zum Spaß geschieht. Die Strafe allein dafür soll bis zu drei Monate Gefängnis sein .

Kein Vergehen mehr, sondern ein Verbrechen ist der Einbruch mit böser Absicht, beispielsweise der Versuch - oder die Hilfe dabei - in einem Bankcomputer Geld auf andere Konten umzuleiten. Wer erwischt wird, soll bis zu fünf Jahre ins Gefängnis wandern.

Dieselbe Strafe droht nach dem Willen der Kommission künftig auch jedem, der absichtlich und unbefugt Daten oder Programme in einem Computersystem verändert. Unter diesen Straftatbestand soll auch das Aussetzen von Viren, Zeitbomben, Trojanischen Pferden und Würmern fallen, gleichgültig, ob sie unmittelbar in ein System eingebracht werden oder nur in Form infizierter Disketten in Umlauf gebracht werden.

Bei der Vorstellung des Berichts betonte Richter Beldam, der Vorsitzende der Kommission, daß Hacken alles andere als ein Jungenstreich sei, sondern die Ursache ernster Probleme in den Unternehmen. "Es zum Verbrechen zu erklären", fügte er hinzu, "soll mit dem Glauben aufräumen, es handle sich um ein harmloses Freizeitvergnügen." Auch andere Kommissionsmitglieder meinten, es müsse endlich klargestellt werden, daß Hacken weder lustig noch ein Kavaliersdelikt sei.

Neue Tatbestände gelten nur bei Vorsatz

Allerdings weist der Bericht auch darauf hin, daß die neuen Tatbestände nur gegen diejenigen gerichtet sind, die absichtlich Computermißbrauch betreiben .

Mitglieder des Kabinetts signalisierten bereits ihre Bereitschaft, den Empfehlungen der Kommission zu folgen und die entsprechenden Gesetze bei nächster Gelegenheit zu

verabschieden. *