Vorratsdatenspeicherung

Ein Urteil mit Folgen

28.12.2009
Von 


Simon Hülsbömer betreut als Senior Research Manager Studienprojekte in der Marktforschung von CIO, CSO und COMPUTERWOCHE. Zuvor entwickelte er Executive-Weiterbildungen und war rund zehn Jahre lang als (leitender) Redakteur tätig. Hier zeichnete er u.a. für die Themen IT-Sicherheit und Datenschutz verantwortlich.
Drei Fragen an Constanze Kurz vom Chaos Computer Club (CCC) zum anstehenden BVerfG-Urteil über die Vorratsdatenspeicherung.

CW: Nach der Anhörung zur Vorratsdatenspeicherung vor dem Bundesverfassungsgericht warten wir gespannt auf ein Urteil, das für Februar oder März angekündigt ist. Was erwartet der Chaos Computer Club?

KURZ: Wir wünschen uns, dass nicht nur der Zugriff auf die gespeicherten Daten eingeschränkt wird, sondern dass die Daten gar nicht erst anfallen. Wir sind nämlich sicher, dass sie dann abhanden kommen und in die falschen Hände geraten werden.

CW: Wie würde ein solches Urteil Einfluss auf andere Gesetze oder anstehende Gesetzesvorhaben nehmen?

KURZ: Wenn das Verfassungsgericht so entscheidet, wie wir uns das wünschen, wird das sicherlich Folgen für den Umgang mit anderen großen Datensammlungen haben, wie etwa Flugpassagier- oder DNA-Datenbanken.

CW: Es wäre nicht das erste Mal, dass der Bundestag entgegen aller Expertenmeinungen ein Gesetz beschließt, gegen das tausende aufgebrachte Bürger klagen und das das Verfassungsgericht anschließend wieder kippt - damit also der Legislative zeigt, dass sie ihren Job falsch gemacht hat. Ist das die neue Art der deutschen Gesetzgebung im IT-Zeitalter?

KURZ: Die Regierungsvertreter haben im Rahmen der Anhörung vor dem Verfassungsgericht sogar klar geäußert, dass sie sich vom Urteil Hinweise erhoffen, wie sie künftig derartige Gesetze gestalten sollen. Das kann es aber natürlich nicht sein. Die Gericht müssen ihre korrigierende Aufgabe behalten und dürfen sich nicht vor den Karren der Politik spannen lassen.