IT in der Verwaltung/E-Rathäuser, digitale Signatur, Perspektiven und Projekte im Überblick

Ein E-Minister täte gut: Digitale Spaltung des Landes verhindern

06.10.2000
Virtuelle Rathäuser schießen dieser Tage wie Pilze aus dem Boden. Manche neuen Services im Internet erweisen sich als Lichtblick. Johannes Nagel* beleuchtet einige Initiativen von Politik und Wirtschaft, die dem E-Government den Weg ebnen sollen.

Während einige Gemeinden noch gar nicht ins Internet gefunden haben, schreiten kommunale Pioniere mit finanziell gut ausgestatteten Projekten und innovativen Dienstleistungen kühn voran. Dreh- und Angelpunkt der elektronischen Interaktion ist die digitale Signatur: Erst durch sie lassen sich Verträge auch papierlos rechtskräftig abschließen. Nur die zielgerichtete Kooperation zwischen öffentlicher Verwaltung und privater Wirtschaft kann die technologischen Voraussetzungen für eine standardisierte Anwendung schaffen. Erste bundesweite Ausschreibungen und Initiativen existieren bereits.

Interkommunaler WorkflowUnter den Begriff E-Government fasst man jede Handlung, bei der die öffentliche Verwaltung mit Bürgern oder privaten Unternehmen auf elektronisch unterstütztem Wege in Kontakt tritt (siehe auch Seite 81 und 83). Dabei ist es unerheblich, ob es sich um eine An- oder Ummeldung, eine Anfrage per E-Mail, die Veröffentlichung behördlicher Öffnungszeiten im Internet oder den interkommunalen Workflow handelt. Allein die Tatsache, dass jeder Bürger diese Dienste im Laufe seines Lebens mehrfach in Anspruch nehmen wird, macht den Staat potenziell zum größten E-Commerce-Provider der Nation.

Noch im Juni hatten nach Aussagen des Statistischen Bundesamts etwa 50 Prozent aller Städte und Gemeinden nicht einmal einen eigenen Web-Auftritt. Während kleinere Gemeinden mit nur einem DV-Beauftragten über die Runden kommen müssen, unterhalten größere Kommunen ganze IT-Abteilungen. Websites werden häufig von externen Dienstleistern gehostet, wodurch notwendige Updates der integrierten Daten gewährleistet sind. Bei der Wahl elektronischer Lösungen gilt der Grundsatz: Je höher die Zugriffsfrequenz, desto größer die Dringlichkeit, eine innovative Technologie einzusetzen.

Fehlt es den kommunalen Websites heute noch an bahnbrechenden Features, so liegt das nicht daran, dass technologische Entwicklungen fehlten. Öffentliche Kassen erlauben zuweilen keine aufwändigen Applikationen. Hinzu kommt, dass für die elektronische Bearbeitung der Prozesse ganze Verwaltungsvorgänge von Grund auf umgestellt werden müssen. Schnittstellen zu bestehenden Systemen und die Digitalisierung bestehender Datensätze sollen vorab gewährleistet sein. Im Bereich gesetzlicher Regelungen und dem DV-technischen Know-how herrschen große Defizite. Und vernetzte Arbeitsplätze sind in deutschen Amtsstuben ohnehin nicht die Regel. Von einer Organisation der Zugangsberechtigungen bis hin zur Schulung der Mitarbeiter müssen zahlreiche Beschlüsse gefasst und Verordnungen abgesegnet werden. Doch die Amtsmühlen mahlen langsam.

Erst die digitale Signatur eröffnet den Weg zur Rechtsverbindlichkeit. Durch sie sind Identität und Authentizität des Absenders gesichert. Das entsprechende Schriftstück wird mit einem persönlichen Schlüssel verknüpft, durch Kryptoalgorithmen verschlüsselt und somit vor Fremdzugriffen geschützt. Nur durch einen zugehörigen öffentlichen Schlüssel gelangt der Empfänger an ein lesbares Dokument und kann sich der Integrität von Inhalt und Absender sicher sein. Die Verfahren der Authentifizierung werden von Zertifizierungsdiensteanbietern übernommen. Eine Prüfung durch die zuständige Behörde gibt diesen ein amtliches Gütesiegel. Damit dürfen sie ihre Leistungen als akkreditiertes Trust-Center nach deutschem Signaturgesetz anbieten.

Bisher sind allerdings lediglich ungeregelte "einfache" Signaturen im Umlauf. Sie erlauben zwar den verschlüsselten Versand von Dokumenten oder E-Mails, Rechtsgültigkeit hat diese Lösung jedoch nicht. Der Gesetzgeber erkannte die Dringlichkeit eines realisierbaren Verfahrens und novellierte das deutsche Signaturgesetz (SigG) am 16. August dieses Jahres. Die neue, abgespeckte Version passt sich damit den Vorgaben des EU-Rechts an. Als Teil des Informations- und Kommunikationsdienstegesetzes (IuKDG) regelt es die Bedingungen für eine sichere und rechtsverbindliche Anwendung der digitalen Signatur. Eine Verabschiedung wird für Anfang 2001 erwartet.

Dass sich die digitale Signatur bislang noch nicht durchsetzen konnte, liegt nicht allein am Gesetzgeber. Noch konnte man sich auf kein einheitliches Verfahren einigen. Der Nutzen und damit die Kosten für die notwendige Hardware bemisst sich nach der Anwendungshäufigkeit. In der Kommunikation mit den Behörden ist diese zu gering. Eine Verbreitung lässt sich nur durch den privatwirtschaftlichen Einsatz mit übergreifenden Standards forcieren. Die favorisierte Lösung besteht in einer multifunktionalen Karte. Sie speichert den Signaturcode auf einem Chip und kann zudem für Zahlungs- oder Ticketfunktionen, Bankgeschäfte und Ähnliches eingesetzt werden. Geeignete Kooperationspartner sind daher zweifelsohne die Banken. Sie würden durch eine Kalkulation der Mehrkosten für die neue Kartengeneration einen maximalen Verbreitungsgrad gewährleisten.

Einzelne Gemeinden stellen schon heute auf ihrer Homepage elektronische Formulare zum Download bereit. Vordrucke im Word-, HTML-, PDF-, XML- oder Xania-Format gelten hier als einfache und kostengünstige Lösungen. Einige bieten innovative Features wie die personenbezogene Vorausfüllung der Schriftstücke gekoppelt an Plausibilitätsprüfungen, was erhebliche Erleichterungen beim Ausfüllen bietet und fehlerhafte Einträge vermeiden hilft. Um digitale Signaturen einbinden zu können, müssen die Formate zunächst vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziert werden. Einige städtische Bibliotheken bieten Online-Zugriffe auf ihr Archiv inklusive Recherche- und Bestellfunktionen. Daneben gehören die Beantragung von Parkausweisen und die Suche nach verlorenen Gegenständen beim Fundbüro zu den ersten virtuellen Services.

Unter dem Namen Media@ Komm startete das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie (BMFB) einen bundesweiten Wettbewerb: Städte und Gemeinden sollten integrative Konzepte erarbeiten, um multimediale Dienste - möglichst auch unter Nutzung der digitalen Signatur - zu entwickeln, und ihre Möglichkeiten und wirtschaftlichen Potenziale demonstrieren. Die Städte Bremen, Esslingen und Nürnberg gewannen die Ausschreibung und bemühen sich seither, mit den an das dreijährige Projekt geknüpften Fördergeldern repräsentative Innovationskonzepte zu entwickeln. Unter dem Namen "Skout" (Sicheres Kommunales Unternehmen im Internet) präsentieren sich die Partner Esslingen und Ostfildern als Pioniere bei der Einführung von Online-Diensten und der Wissensvermittlung für den Umgang mit den neuen Medien.

Bundesweiter Wettbewerb"Im Moment werden zunächst die Voraussetzungen geschaffen", erklärt Rainer Fahrion, Mitarbeiter des Projektteams. "Im ersten Schritt werden Schulungen durchgeführt, um die Anwender für die Anforderungen vorzubereiten." Zudem gelte es nicht, schnelle Erfolge zu erzielen, sondern die Verwaltung tief greifend zu reformieren. "Alles begann mit einer Ist-Analyse in allen Abteilungen", berichtet Projektleiter Andreas Kraft. "Anschließend haben wir neue Verfahren entwickelt, mit denen sich der Verwaltungsprozess im Internet abbilden lässt."

Die ersten Ergebnisse der Projekte wurden auf dem Kongress "Virtuelles Rathaus" Anfang September in Bremen präsentiert.

In Bayern zeigt man sich ebenso fortschrittlich. Unter der Bezeichnung "Bayern online" formieren sich diverse Projekte, die auch international eine "Schrittmacherfunktion" einnehmen sollen, wie Ministerpräsident Edmund Stoiber zur Eröffnung der diesjährigen Veranstaltung in München verkündete. Angefangen bei der maschinellen Grundbuchführung ("Solum Star/Net") über ein bayernweites Verkehrs-Management (www.bayerninfo.de), ein juristisches Informationssystem (Juris) und DV-gestützte Technologien zur besseren Verbrechensbekämpfung darf in naher Zukunft mit zahlreichen Innovationen auch im Verwaltungsbereich gerechnet werden. Der Austausch mit den Behörden wird durch einen zentralen Formular-Server unterstützt. Dort stehen Anträge und Vordrucke zum Download und der Bearbeitung am heimischen PC bereit.

In Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung testet die Stadt Regensburg derzeit die Segnungen einer digitalen Gewerbeanmeldung. Um auf die üblichen zwölfseitigen Durchschreibesätze verzichten zu können, setzt man in dem Pilotprojekt "Gewan" (elektronische Gewerbeanmeldung) auf neue Workflow-Technologien. Verständlich, denn bisher hatte der Empfänger der letzten Kopie nicht mehr allzu viel entziffern können, was zu Fehlern und erheblichem Mehraufwand führte. Bei der automatischen Weiterleitung werden nun alle betroffenen Behörden wie IHK oder Handelskammer in einem Arbeitsprozess mit den nötigen Daten in aufbereiteter Form bedacht.

Trotz einiger engagierter Vorreiter dürfte es allerdings noch eine Weile dauern, bis jeder Bürger die Ämter seiner Gemeinde für alle Belange virtuell aufsuchen kann. Der Weg zur schlanken und effizienten Verwaltung führt zunächst über den steinigen Pfad langwieriger Reformen. Unterstützt wird der Prozess durch die Akzeptanz der neuen Medien durch breite Schichten der Bevölkerung. Die öffentliche Verwaltung darf das Volk nicht in "Web-User" oder "Web-Loser" spalten. Unvernetzte Bürger benötigen weiterhin den "Parallelweg" und sollten durch eine Reorganisation für ihre persönlichen Behördengänge wesentlich kürzere Warte- und Bearbeitungszeiten erwarten dürfen. Eine kürzlich von der internationalen Management- und Technologieberatung Booz Allen & Hamilton präsentierte Studie weist dringlich auf die Gefahr einer digitalen Spaltung des Landes hin. Dem zu begegnen brauche es Initiativen, die vernetzt arbeiten und sich so zeit- und kostenintensive Lernkurven ersparen.

Und es bedarf zukunftsweisender Kooperationen von Staat und privater Wirtschaft. In diesem Sinne hat die Initiative D21 (www. initiatived21.de) der deutschen Bundesregierung sich auf die Fahnen geschrieben, die Informationsgesellschaft in Deutschland zu fördern. Denn E-Government entsteht nicht durch gute Konzepte allein, sondern durch Umsetzung. Dazu Erwin Staudt, Vorsitzender der Geschäftsführung IBM Deutschland: "Wir haben in Deutschland 15 Agrar- und keinen E-Minister."

*Johannes Nagel ist Geschäftsführer der FJD Information Technologies GmbH in Kirchheim bei München.