Eile mit Weile beim EDV-Grundbuch

13.02.1987

BERN (CWS) - Das Grundbuch wird nicht so schnell computerisiert, wie es das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) ursprünglich vorgesehen hatte. Die vorgeschlagenen Rechtsgrundlagen für ein EDV-Grundbuch sind nämlich im Vernehmlassungsverfahren derart kritisiert worden, daß die Vorlage nochmals überprüft werden muß. Der Bundesrat hat deshalb nur beschlossen, ab 1. Januar 1988 die computerunterstützte Führung des Papiergrundbuchs zu erleichtern.

Zu dieser sanften Umstellung auf die EDV ist lediglich eine Revision der Grundbuchverordnung nötig, und diese muß zu diesem Zeitpunkt sowieso dem neuen Eherecht angepaßt werden. Das EJPD wird nun eine neue Expertenkommission ernennen, die sich mit der Schaffung von längerfristigen Rechtsgrundlagen für ein computerisiertes Grundbuch befassen muß.