Berliner Kammer versetzt DIN einen Dämpfer:

Eigriff in EAN gerichtlich untersagt

27.09.1985

KÖLN/BERLIN (CW) - Mit rechtskräftigem Urteil vom 10.9.1985 (5 U 2805/85) untersagte das Berliner Kammergericht der Deutschen Gesellschaft für Warenkennzeichnung (DGWK), Berlin, Zugriff auf den Nummernbestand des Systems der europäischen Artikelnummerierung (EAN) zu nehmen.

Die DGWK, eine hundertprozentige Tochter des DIN, hatte versucht zur Bildung 13stelliger Kurznummern des von ihr verwalteten FAN-Systems eine im EAN für Deutschland vorgesehene Länderkennziffer für sich zu verwenden. Dagegen beantragte der Träger des EAN-Systems, die Kölner Centrale für Coorganisation (CCG), eine einstweilige Verfügung. Sie sah im Vorgehen der DGWK einen rechtswidrigen Eingriff in die europäische Artikelnummerierung und wies auf die Gefahr einer Nummern-Kollision hin. Beigetreten war dem Verfahren auch die internationale EAN-Gesellschaft, die sich um die Sicherheit und Funktionsfähigkeit des internationalen Systems sorgte.

Das Kammergericht folgte jetzt den Argumenten der Antragsteller und verbot der DGWK die Benutzung des 42er-Bandes wegen Wettbewerbverstoßes. Folglich können die bereits von der DGWK an interessierte Firmen verteilten Nummern, die mit 42 beginnen, nicht kollisionsfrei und rechtmäßig in 13stelliger Form benutzt werden.

Die EAN identifiziert im gesamten Waren- und Belegverkehr die gehandelte Ware. Handel und Industrie verwenden sie als alleinige Identnummer, als zwischenbetriebliches Kommunikationsinstrument, das zusätzliches Codieren beim jeweiligen Informationsempfänger überflüssig macht. Die im EAN vorhandene Lieferanten- beziehungsweise Herstelleridentifikation (bbn in der Bundesrepublik Deutschland) ist von wenigen Ausnahmen abgesehen der Begriff, der den Warenlieferanten identifiziert. Da auch Handelsbetriebe über eine solche bbn verfügen, stellt dieses Betriebsnummernsystem nichts anderes als ein einheitliches Lieferanten- und Kundennummernsystem dar, das alle am Waren- und Zahlungsverkehr beteiligten Betriebe miteinbezieht.