Neue Regelung erlaubt Kontrolle vor einer Fusion

EG-Kommission will Siemens-Nixdorf-Deal prüfen

26.01.1990

BRÜSSEL (IDG/CW) - Nach den Regeln der erst im September 1990 in Kraft tretenden europäischen Fusionskontrolle will die EG-Kommission die Übernahme der Nixdorf Computer AG durch die Siemens AG auf wettbewerbliche Konsequenzen hin abklopfen.

Nach der Vereinbarung des EG-Ministerrats vom vergangenen Dezember kann die Kommission vor einer solchen Übernahme aktiv werden und eine Fusion blockieren oder mit Auflagen versehen, wenn durch den Zusammenschluß eine "dominante Marktstellung" erreicht oder die Finanz- und Nachfragemacht zu groß wird.

Der Siemens-Nixdorf-Deal fällt nach Meinung der EG-Kommission in diese Kategorie, weil mit der Siemens-Nixdorf Informationssysteme AG das größte europäische Softwarehaus und der zweitgrößte Computerhersteller nach IBM entstehe.

Zwar ist die Regelung noch nicht in Kraft, aber aus der Behörde verlautete, man betrachte die neuen Bestimmungen als Rahmen, in dem man solche Transaktionen prüfen kann.

Insider halten es jedoch für unwahrscheinlich, daß die EG-Kommission Einspruch gegen den Deal erhebt.

Eingriffsmöglichkeiten hat die Kommission infolge der neuen Regelung dann, wenn der Weltumsatz der betroffenen Unternehmen fünf Milliarden ECU (umgerechnet rund zehn Milliarden Mark) beträgt, wenn zwei der Firmen jeweils 250 Millionen ECU umsetzen und eines der Unternehmen zwei Drittel seines Umsatzes in der EG macht.

Bisher kann die EG-Behörde erst nach solchen Transaktionen eingreifen. Für den Fall, daß die in den römischen Verträgen (Artikel 85 und 86) vereinbarten Wettbewerbsregeln verletzt wurden, muß sie vor dem Europäischen Gerichtshof

klagen.