Offener Binnenmarkt für Telecom-Endgeräte angepeilt

EG: Grenzüberschreitende Zulassungen

01.08.1986

BRÜSSEL (vwd) - Auf die gegenseitige Anerkennung der Zulassungsbescheinigungen von Endgeräten im Telekommunikationsbereich haben sich im EG-Ministerrat die zwölf Mitgliedsländer der Europäischen Gemeinschaft geeinigt.

Damit hat die Gemeinschaft einen ersten Schritt zur Schaffung eines offenen Binnenmarktes in diesem von den nationalen Fernmeldeverwaltungen kontrollierten Kernbereich unternommen. Die neue Richtlinie soll vermeiden, daß ein zugelassenes Endgerät in den anderen Mitgliedsländern erneut einem Prüfverfahren unterworfen wird, und in einer späteren Phase zur Schaffung von "Europäischen Telekommunikationsnormen" (ETN) führen, die unter anderem die Voraussetzung für die Öffnung der staatlichen Ausschreibungen bieten. Wie es weiter heißt, ist im Zuge der EG-Neuregelung auch die Einrichtung eines Ausschusses geplant, der die gemeinsamen Spezifikationen festlegen soll. Diesem aus Experten der Mitgliedsländer gebildetem Gremium steht ein Vertreter der EG-Kommission vor. Die nationalen Bestimmungen müssen der EG-Richtlinie innerhalb eines Jahres angepaßt werden.