EG genehmigt Beihilfen für Philips

29.11.1991

BRÜSSEL (vwd) - Die EG-Komission hat die Vergabe von Staatsbeihilfen an die Philips Electronic NV gebilligt. Es handelt sich zum einen um eine Beihilfe von 12,9 Millionen Ecu die Philips-Beteiligung an dem Eureka-Projekt Jessi in den Jahren 1990 und 1991. Die zweite Genehmigung betrifft die Teilnahme von Philips an dem Eureka-Projekt zum hochauflösenden Fernsehen HDTV und Philips-Forschungen bei Flüssigkstall-Anzeigen, die mit 13,8 Milionen Ecu und 5,6 Millione Ecu gefördert werden können.

Im Falle von Jessi und HDTV hat die EG-Kommission die Subventionen nach Artikel 92, Absatz 3b, EWG-Vertrag über Beihilfen zur Förderung wichtiger Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse genehmigt. Die Forschung bei Flüssigkristall-Anzeigen kann nach Artikel 92, Absatz 3c, Förderung der Entwicklung gewisser Wirtschaftszweige oder Wirtschaftsgebiete, unterstützt werden.