EG-Geldbuße gegen schwedische Hugin AB

13.01.1978

BRÜSSEL (pi) - Die EG-Kommission hat gegen die Hugin Kassaregister AB (Stockholm) wegen Mißbrauchs ihrer marktbeherrschenden Stellung ein Bußgeld in Höhe von 50 000 RE festgesetzt. In der Entscheidung der EG-Kommission wird festgestellt, daß die Hugin AB ihren verschiedenen Tochtergesellschaften und Verteilern auf dem Gemeinsamen Markt verboten hat, ihre Ersatzteile außerhalb des Hugin-Vertriebsnetzes zu verkaufen, und es ohne triftigen Grund abgelehnt hat, der beschwerdeführenden Gesellschaft, der Liptons Cash Register & Business Equipment Ltd. (Liptons), derartige Ersatzteile zu liefern. Die Bedeutung dieser Entscheidung liegt nach Ansicht der EG-Kommission in der Festgestellung, daß es einen getrennten Markt für Ersatzteile geben und daß ein Unternehmen auf diesem Markt eine beherrschende Stellung innehaben kann, obwohl es auf dem Markt für das betreffende Erzeugnis selbst keine beherrschende Stellung besitzt.