EDV und Recht

EDV und Recht Vom Handy abgelenkt: Fahrer zahlt

12.02.1999

KASSEL (jlp

) - Ein Mitarbeiter erhielt während einer Dienstfahrt einen Anruf aus seinem Unternehmen. Er nahm das Gespräch an und blätterte zusätzlich noch in Unterlagen, die auf dem Beifahrersitz lagen. Deshalb übersah er den Wechsel der Ampelanlage von "Grün" auf "Rot", wodurch es zu einem Unfall kam.

Die Kaskoversicherung bezahlte den Schaden, forderte aber vom Fahrer die rund 6700 Mark zurück. Das Bundesarbeitsgericht bejahte eine Haftung des Arbeitnehmers, weil er den Unfall grob fahrlässig herbeigeführt habe. Der Fahrer hätte, als er während der Fahrt angerufen wurde, den Anrufer hierauf hinweisen müssen und in den Unterlagen erst dann blättern dürfen, nachdem er seinen Wagen angehalten hatte. Dafür war der Fahrer allein verantwortlich, so daß er für den Schaden auch allein aufkommen muß. Bundesarbeitsgericht, Az.: 8 AzR 221/97