EDV-Sektor nicht statistisch erfaßt

11.12.1974

NÜRNBERG - Die Bundesanstalt für Arbeit, Nürnberg, hat zwar allein vom 1. Januar bis einschließlich 30. September 1974 insgesamt 1 422 338 000 Mark im Rahmen der Fortbildung/Umschulung an Einarbeitungszuschüssen, Berufsausbildungsbeihilfen und Unterhaltsgeldern ausgegeben, kann aber nicht sagen, welche Gesamtsumme davon an die Teilnehmer von EDV-Lehrgängen ausbezahlt wurde.

Pressesprecher Klein: "Wissen Sie, bei uns werden eine ganze Menge statistischer Erhebungen gemacht. Alles kann man einfach nicht erfassen."

Als sich die Computerwoche mit dieser Auskunft nicht zufriedengeben wollte, erklärte Klein zwei Tage später in offiziellem "Beamtendeutsch": Bis September 1974 sind 1709 Männer und 379 Frauen mit dem Schulungsziel DV-Fachleute in EDV-Förderungs- und Umschulungsmaßnahmen eingetreten.

Keine besonderen Vorschriften

Im übrigen bestünden für die finanzielle Förderung beruflicher Bildungsgänge im EDV-Bereich keine besonderen förderungsrechtlichen Vorschriften. Sie richte sich vielmehr nach den Rahmenrichtlinien des Arbeitsförderungsgesetzes (AFG). Es sei deshalb sonst keineswegs üblich, die exakte Anzahl der Teilnehmer an solchen geförderten Fortbildungs- und Umschulungs- sowie Ausbildungsmaßnahmen im EDV-Bereich von denen anderer Berufsbereiche herauszufiltern.