ABI, Stuttgart: Der Bildungs-Mafia auf der Spur

EDV-Lehrgänge sind oft ihr Geld nicht wert

05.09.1975

STUTTGART - Nahezu 70 inatitute, Akademien, Seminare und Firmen bieten in der BRD auf privatwirtschaftlicher Basis Aus- und Weiterbildung für EDV-Berufe an. Die Mehrzahl ist geschäftlich seriös und fachlich qualifiziert. Aber es gibt schwarze Schafe. Und gelegentlich gar Wölfe im Schafspelz. Auf sie macht die Aktion Bildungsinformation e. V. in Stuttgart Jagd.

Die ABI nennt das "praktischen Verbraucherschutz". In einer Broschüre, die im Oktober vorgelegt wird, gibt sie "Orientierungshilfe über nichtstaatliche Ausbildungswege und über Berufe in der elektronischen Datenverarbeitung". Mit handfesten Tips, gewonnen in hunderten von Falle-Fällen und Dutzenden von Musterprozessen, hilft die Broschüre EDV-Neulingen und auch Weiterbildungswilligen, sich vor Unheil zu bewahren.

Denn nicht nur iri der EDV-Goldgräberzeit in den späten sechziger Jahren, sondern auch heute noch versuchen unseriöse Institute, EDV-Aspiranten und lernwillige Juniör-Kräfte auszunehmen. Leider finden sich immer wieder Durnme und Unerfahrene, die sich gegen viel Geld und viele leere Versprechungen über Berufschancen ein Minimum an Gegenleistung andrehen lassen.

Während einerseits großes Interesse an EDV-Berufen besteht, herrscht andererseits viel Unwissenheit, zumal immer noch offizielle Berufsbilder fehlen. Dazwischen liegt das Wasser, in dem Geneppte baden gehen und die Nepper im Trüben fischen.

Die ABI rät, was vor Vertragsabschluß zu beachten ist:

- Kündbarkeit der Studienverträge.

- Vorsicht bei Vertreterbesuchen.

- Keine Finanzierung von Studienverträgen durch Teilzahlungsbanken.

- Rückversichern, ob finanzielle Förderung durch das Arbeitsamt möglich ist.

- An Eignungstests des Arbeitsamtes teilnehmen.

- Auf Direktunterricht und auch auf Unterweisung am Computer bestehen.

Hat man unterschrieben, und fühlt sich über's Ohr gehauen, kann man sich zur Wehr setzen: Die ABI hilft, - aber auch jeder Rechtsanwalt, denn die Stuttgarter Verbraucherorganisation verfügt über genügend einschlägige Urteile, um Schützenhilfe zu geben. Danach ist meist eine Kündigung möglich, - aber auch Anfechtung des Vertrages wegen Sittenwidrigkeit, Forderung auf Schadenersatz oder Geltendmachen von Irrtum und Täuschung. (Siehe "EDV-Karriere", Seite 15.)

Informationen: ABI e. V., 7 Stuttgart, Alte Poststraße 5