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eco-Verband gegen Datenherausgabe zur Gefahrenabwehr

02.10.2006
Der Verband der deutschen Internetwirtschaft eco hat sich gegen eine Stellungnahme des Bundesrats zum Telemediengesetzentwurf ausgesprochen.

Der Verband der deutschen Internetwirtschaft eco lehnt die vom Bundesrat geforderte Verpflichtung von Internet Service Providern ab, den Polizeibehörden der Länder Bestands- und Nutzungsdaten von Kunden bereits zum Zweck der "vorbeugenden Gefahrenabwehr" zur Verfügung zu stellen.

Die vom Bundesrat geforderte Regelung würde insbesondere vor dem Hintergrund der geplanten Vorratsdatenspeicherung mit einer Totalüberwachung der gesamten Bevölkerung auch bei geringsten Verdachtsmomenten einhergehen. Der Verband geht sogar noch weiter und unterstellt ein Untergraben der Unschuldsvermutung und sieht das Grundrecht auf unbeobachtete Kommunikation eingeschränkt.

"Die Forderung des Bundesrats verfolgt einen falschen Ansatz. Wir haben im Strafgesetzbuch und in der Strafprozessordnung klare Regelungen, wann ein Verhalten als strafbar einzustufen ist und unter welchen Voraussetzungen die Strafverfolgungsbehörden aktiv werden können", so Rechtsanwalt Oliver Süme.

So gelte es, anhand der bestehenden Vorschriften im Einzelfall zu prüfen, ob ein Verhalten einen Straftatbestand erfüllt. "Wenn sich Sicherheitsdefizite ergeben sollten, müssen bestehende Strafvorschriften überprüft werden. Die präventive Gefahrenabwehr vermag diese Lücke jedenfalls nicht zu schließen. Die geforderte Regelung würde dazu führen, dass jede subjektiv gefährlich erscheinende Handlung von Bürgern zum Gegenstand polizeilicher Überwachung wird", so Süme. Der Vorschlag des Bundesrats schaffe kein Mehr an Sicherheit, sondern nur ein Mehr an Belastung für Bürger und Wirtschaft.

Der Verband empfiehlt, bestehende Vorschriften zu prüfen und etwaige Gesetzeslücken zu schließen. Außerdem seien Internetfachleute auszubilden und in die Verbrechensbekämpfung einzubeziehen. Dies könne dazu beitragen, die Strafverfolgung in diesem speziellen Bereich wesentlich effizienter zu gestalten. (ave)