Eco-Verband fordert finanziellen Ausgleich für TK-Überwachung

13.03.2008

Nach einem Gerichtsbeschluss (mehr...) zur Telefonüberwachung hat die Bundesregierung eingelenkt und einen Entwurf zur pauschalen Entschädigung vorgelegt, die eine Bezahlung des Unternehmens bei Abfrage von Daten vorsieht. Das geht dem Verband jedoch nicht weit genug. Weder deckt die Höhe der vorgesehenen Pauschalen für Anfragen von Strafverfolgungsbehörden die tatsächlichen Kosten, noch ist das Problem berücksichtigt, dass viele Unternehmen teure Technik vorhalten müssen, obwohl sie nur wenige Anfragen erhalten.

Eco fordert angesichts der Höhe der klassischen Telekom-Überwachung und der Vorratsdatenspeicherung, zusätzlich zum administrativen Aufwand für die Bearbeitung von Anfragen auch die Anschaffungs- und Betriebskosten der Überwachungstechnik zu entschädigen. Darüber hinaus soll eine Härtefallregelung kleine und mittlere Unternehmen entlasten, die kaum Anfragen von den Behörden erhalten. Auch die Entschädigungssätze für die Bearbeitung dieser Anfragen müssen angehoben werden, damit sie die Personalkosten decken.

So werden etwa zwei Drittel der E-Mail-Dienste von Anbietern angeboten, die bis zu 1.000 Kunden haben. Diese Unternehmen bekommen nur äußerst selten oder nie Anfragen von Strafverfolgungsbehörden und kämen damit kaum in den Genuss der neuen Entschädigungsregelung, obwohl gerade sie wirtschaftlich darauf angewiesen sind.

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