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eBook-Prozess: Elcomsoft geht gegen DMCA vor

29.01.2002
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MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Im eBook-Prozess hat Elcomsoft erste Anträge beim zuständigen kalifornischen District-Gericht eingereicht. Demnach wollen die Anwälte der russischen Firma ihre Verteidigungsstrategie darauf ausrichten, dass der Digital Millennium Copyright Act (DMCA) in seiner jetzigen Fassung gar keine Wirksamkeit habe, und somit die Verbreitung des Programms "Advanced eBook Processor" auch nicht gegen das Gesetz, das Urheberrechte wahren soll, verstoße. Nach Meinung des Elcomsoft-Verteidigers Joseph Burton ist der DMCA viel zu vage gefasst, um Urheberrechtsverletzungen von legitimen Benutzungsformen abgrenzen zu können. Außerdem sei es fraglich, ob Firmen unter das Gesetz fallen, die Software im Internet anbieten.

Mit dem Advanced eBook Processor lassen sich Dateien, die in Adobes eBook-Format vorliegen, kopieren und drucken. Dies sei aber ein normaler Gebrauch der elektronischen Bücher, so Burton. Der Benutzer müsse zum Beispiel eBook-Dateien auf sein Notebook kopieren, um sie während einer Reise lesen zu können.

Elcomsoft ist das erste Unternehmen, das wegen eines Verstoßes gegen den DMCA vor Gericht steht. Im Falle einer Verurteilung droht eine Geldstrafe von 2,25 Millionen Dollar. Das Verfahren kam ins Rollen, als die US-Bundespolizei FBI den bei Elcomsoft angestellten Programmierer des Advanced eBook Processor, Dmitri Sklyarov, im Juli 2001 auf der Hackerkonferenz "Defcon" in Las Vegas festnahm. Nachdem es deswegen zahlreiche Boykottaufrufe und Proteste gegen Adobe gab, hat der Hersteller noch im Juli seine Anklage gegen den Programmierer zurückgezogen. Im Dezember kam Sklyarov unter der Bedingung frei, als Zeuge gegen seinen Arbeitgeber auszusagen (Computerwoche online berichtete). (lex)