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eBook-Hacker-Prozess: Elcomsoft in der Verteidigung

10.12.2002

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Im so genannten e-Book-Hacker-Prozess, der zur Zeit in den USA läuft (Computerwoche online berichtete), hat der beschuldigte Softwareanbieter Elcomsoft seine Verteidigungsstrategie offengelegt. Die russische Firma argumentiert, das umstrittene 1998 erlassene US-Urhebergesetz DMCA (Digital Millennium Copyright Act) nicht absichtlich verletzt zu haben.

Grund der rechtlichen Auseinandersetzung ist die Software "Advanced eBook Processor". Damit lassen sich Dokumente, die im kopiergeschützten eBook-Format von Adobe abgespeichert sind, in unverschlüsselte PDF-Dateien konvertieren. Bei der Entwicklung der Software habe man nur an eBook-Nutzer gedacht, die ihre elektronischen Bücher zum Beispiel auch auf PDAs (Personal Digital Assistants) lesen wollen, auf denen sich kein eBook-Reader installieren lässt, so die Verteidiger des Herstellers. Keinesfalls habe man das illegale Kopieren von eBooks fördern wollen.

Die zuständige Staatsanwaltschaft in Kalifornien wolle den Fall nutzen, um ein Exempel zu statuieren, vermutet der Internet-Rechsexperte Marc Zwillinger. Bekäme sie Recht, und das bloße Bereitstellen einer Anwendung zum Kopieren geschützter Inhalte wird als illegal eigestuft, könnte dies Folgen für alle Anbieter von Anwendungen haben, mit denen sich im Zweifel auch urheberrechtlich geschützte Inhalte vervielfältigen lassen. Zwillinger geht jedoch davon aus, dass das Gericht im Wesentlichen den Ausführungen der Elcomsoft-Verteidigung folgen wird. (lex)