Abo-Commerce, Omni-Channel und mehr

E-Payment-Trends

18.12.2013
Von Mirko Hüllemann

2. Abo-Commerce

Abonnements sind in den Köpfen vieler Verbraucher negativ attribuiert, man denke nur an sogenannte Abofallen. Doch trotz aller Bedenken erfreuen sich Abos insbesondere in den Bereichen Kosmetik, Kleidung und Lebensmittel zunehmender Beliebtheit. Die effiziente Verwaltung von Abonnements stellt viele Online-Händler allerdings vor komplexe Herausforderungen - angefangen bei den Zahlungsmitteln bis hin zur Steuerung eines Abos. Im Idealfall kommt bereits ein Shopsystem mit integriertem Payment-Modul zum Einsatz, sodass sich Abos unkompliziert und vor allem flexibel verwalten lassen, etwa durch den Händler selbst oder durch den PSP.

Das Payment-Modul muss es ermöglichen, die im Online-Shop erfassten Zahldaten im Backend zu hinterlegen und zwecks Datenschutz eine Referenznummer an das Shopsystem zu übermitteln. Für ein möglichst unkompliziertes Management der Abos ist es zudem erforderlich, den regelmäßigen Zahlungseingang automatisiert anstoßen und etwaige Fehlbuchungen einfach bearbeiten zu können. Wichtig ist auch die Auswahl der Zahlungsmittel: nur Transaktionen per Kreditkarte, Debitkarte, Lastschrift oder PayPal - sofern der Händler für die Abwicklung von Abonnements freigeschaltet ist - sind abofähig.

3. Marktplätze

Für viele kleinere Händler ist der Betrieb eines eigenen Webshops nicht rentabel. In diesen Fällen können Vermittlungsplattformen, so genannte Marktplätze, eine interessante Möglichkeit sein. Daneben entdecken auch immer mehr Big Player im E-Commerce das Marktplatzmodell für sich. Nach dem Vorbild von Amazon geht es dann darum, weitere Vertriebskanäle zu schaffen und diese auszubauen. Bislang bewegten sich die Betreiber solcher Plattformen in juristischem Graubereich, wenn sie in ihrer Vermittlerfunktion Kundengelder entgegennahmen, auf ein Konto legten und von dort an den Dienstleister überwiesen.

Inzwischen hat die BaFin klare Richtlinien verabschiedet, wie das Transaktionsmanagement von Marktplätzen zu gestalten ist: Plattformbetreiber sind dazu verpflichtet, eine Lizenz gemäß Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) zu beantragen oder Transaktionen über ein zugelassenes Zahlungsinstitut beziehungsweise über eine Bank abzuwickeln. Für das Zahlungsinstitut oder die Bank bedeutet dies einen erheblichen Aufwand, da es einen Vertrag sowohl mit dem Anbieter des Marktplatzes als auch mit jedem einzelnen Händler schließen muss, der dort seine Produkte und Dienstleistungen anbietet. Einige wenige Zahlungsinstitute und Banken haben bereits Registrierungsportale eingerichtet, damit Online-Händler ihre Vertragsdaten einfach und schnell eingeben können.