Chancen und Risiken des Softwareeinsatzes

E-Mail-Marketing - was der Datenschutz sagt

27.01.2011
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Renate Oettinger war Diplom-Kauffrau Dr. rer. pol. und arbeitete als freiberufliche Autorin, Lektorin und Textchefin in München. Ihre Fachbereiche waren Wirtschaft, Recht und IT. Zu ihren Kunden zählten neben den IDG-Redaktionen CIO, Computerwoche, TecChannel und ChannelPartner auch Siemens, Daimler und HypoVereinsbank sowie die Verlage Campus, Springer und Wolters Kluwer. Am 29. Januar 2021 ist Renate Oettinger verstorben.

Bei fehlender Einwilligung drohen auch Abmahnungen

Da der Versand von E-Mail-Newslettern ohne (protokollierte) Einwilligung auch als wettbewerbswidrig eingestuft werden kann, drohen in einem solchen Fall nicht nur das Einschreiten der Datenschutz-Aufsichtsbehörden sondern auch Abmahnungen.

Protokollierung der Einwilligung durch die E-Mail-Marketing-Software möglich?

Die Einwilligung des Newsletter-Empfängers muss also protokolliert werden und jederzeit abrufbar sein. Dies ist noch nicht bei allen Anbietern von E-Mail-Marketing-Software möglich und sollte daher zuvor vom Anwender überprüft werden.

Funktionen zur Erfolgskontrolle beim E-Mail-Versand: der Einzelfall entscheidet

Viele Anbieter von E-Mail-Marketing-Software bieten die Möglichkeit, über bestimmte Analysetools das Leseverhalten der Empfänger zu analysieren (Wann wurde die E-Mail empfangen, geöffnet und gelesen? Auf welche Links wurde geklickt? etc.). Eine pauschalierte datenschutzrechtliche Bewertung dieser Maßnahmen ist nicht möglich. Hier ist im Einzelfall die datenschutzrechtliche Zulässigkeit zu untersuchen. Im Grundsatz ist auch hier zu untersuchen, ob durch diese Erfolgskontrolle personenbezogene Daten erhoben werden (was bei vielen Funktionen derzeit der Fall ist) und ob dies durch eine Einwilligung oder gesetzliche Erlaubnisnormen des BDSG gedeckt ist.

Fazit

Vor dem Einsatz einer E-Mail-Marketing-Software sollte diese auf die Einhaltung insbesondere datenschutzrechtlicher Vorgaben überprüft werden. Die datenschutzrechtliche Verantwortung bleibt immer bei dem Anwender der Software, auch wenn sich eventuell Regressansprüche gegenüber einem Anbieter ergeben können. Wenn Sie E-Mail-Marketing-Software einsetzen achten Sie auf eine transparente Protokollierung versendeter E-Mails und der dazugehörigen Einwilligungserklärungen. Gerade hinsichtlich der Funktionen zur Erfolgskontrolle sollten Sie sich im Zweifelsfall rechtlich beraten lassen, um Abmahnungen und aufsichtsrechtliche Maßnahmen zu vermeiden.

Kontakt:

Der Autor Dr. Sebastian Kraska ist Rechtsanwalt und externer Datenschutzbeauftragter im IITR Institut für IT-Recht - Kraska GmbH. Die Autorin Alma Lena Fritz ist Rechtsassessorin. IITR Institut für IT-Recht - Kraska GmbH, Eschenrieder Straße 62c, 82194 Gröbenzell, Tel.: 089 5130392-0, E-Mail: skraska@iitr.de, Internet: www.iitr.de