EU-Kommission schlägt Richtlinie vor

E-Commerce soll europaweit einheitlichen Regeln folgen

25.11.1998
MÜNCHEN (CW) - Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag für eine Rahmenrichtlinie vorgelegt, die Regeln für den elektronischen Handel innerhalb der EU festschreibt. Auf diese Weise will das Gremium Europas Position im E-Commerce verbessern.

Die Richtlinie soll das Verkaufen von Waren und Dienstleistungen innerhalb der EU erleichtern. Sollte die Direktive in Kraft treten, würde sie die Mitgliedsstaaten verpflichten, ihre nationalen Richtlinien bezüglich des elektronischen Handels anzupassen. Die Verordnung sieht vor, daß sich Online-Anbieter als solche identifizieren und keine versteckte Werbung betreiben. Verträge zwischen Kunden und Verkäufern sollen auch online besiegelt werden können, und zwar mit einer elektronischen Unterschrift. Außerdem schränkt das EU-Gesetz die Haftung von E-Commerce-Betreibern ein. So können sie etwa nicht für Inhalte verantwortlich gemacht werden, die Dritte über ihre Netze leiten, wie zum Beispiel illegale Pornografie. Dies schließt auch das kurzzeitige Speichern von Informationen (Caching) sowie Server-Hosting ein. Branchenvertreter begrüßten diesen Passus, da er den Betreibern von Online-Geschäften die nötige Rechtssicherheit gibt.

Generell soll ein Online-Händler, der in einem EU-Staat ein legales Web-Geschäft errichtet hat, auch in den 14 anderen Mitgliedsländern Produkte anbieten dürfen. Allerdings gibt es dabei Ausnahmen. So können einzelne Staaten die Massenversendung von E-Mails für das Direkt-Marketing unterbinden, um die Privatsphäre von Konsumenten zu schützen.

Einige Branchenvertreter machten ihrem Unmut über den Vorschlag Luft, da die Kommission entgegen früheren Entwürfen von der Regelung abgekommen ist, einen Online-Händler nach dem Recht des Landes zu behandeln, in dem sich der Firmensitz befindet. Vielmehr sollen nun die Gesetze des Landes gelten, von denen aus Kunden auf die Web-Seiten des Shops zugreifen, teilte ein Sprecher von AOL Bertelsmann Europe mit. "Damit müßte sich eine Online-Vertriebsgesellschaft plötzlich mit den Konsumentengesetzen vieler Staaten auseinandersetzen", so der AOL-Sprecher weiter. Nach Ansicht der EU-Kommission stellt der Entwurf aber eine Balance zwischen unternehmerischer Freiheit und dem Schutz von Verbrauchern im Internet dar.