DV zieht nur bedingt in Meldebehörden ein

03.08.1984

WIEN (apa) - Die Computermeldung kommt: Der alte Meldezettel wird künftig - zumindest teilweise - von einem Computerausdruck abgelöst.

Zu einer generellen Einführung von DV-mäßigen An- und Abmeldungen des Wohnsitzes führt die geplante Meldegesetznovelle nicht. Sie stellt es den rund 2000 Meldebehörden vielmehr frei, ob sie sich beim Vorgang der elektronischen Datenverarbeitung bedienen oder nicht, heißt es in einer Aussendung der Österreichischen Politischen Korrespondenz (ÖPK).

Nicht verwirklicht wird das ursprünglich geplante zentrale Melderegister im Bundesministerium für Inneres. Hier wurde den Einwänden der Datenschützer Rechnung getragen. Geändert werden hingegen einige Strafbestimmungen rund um die Meldepflicht.