DV-Verträge aus der Praxis für die Praxis

24.08.1979

Von Dr. Christoph Zahrnt Rechtsanwalt Neckargemünd

Folge 42

Block 6 kann entfallen. Unter "neutraler Zeit" ist diejenige Zeit während der täglichen Funktionsprüfungszeit zu verstehen, während der das System ganz oder teilweise aus Gründen nicht genutzt werden kann, die nicht die Funktionsfähigkeit betreffen (= nicht als Einschränkung der Funktionsfähigkeit verstanden werden dürfen) und die deswegen nicht als Ausfallzeiten angesetzt werden dürfen. Zum Beispiel kann die wöchentliche Instandhaltung, die von den BVB nicht als Einschränkung der Funktionsfähigkeit angesehen wird, außerhalb der täglichen Funktionsprüfung durchgeführt werden. Sie geht dann von vornherein nicht in die Berechnung ein. Sie kann aber auch während der täglichen Funktionsprüfungszeit durchgeführt werden. Dann sollte sie als neutrale Zeit ausgesondert werden.

Beispiel (als Grenzfall): Die tägliche Funktionsprüfungszeit sei von 8.00 Uhr bis 16.90 Uhr angesetzt, die Instandhaltung dienstags von 8.00 bis 10.00 Uhr. Man kann das so verstehen, daß die Funktionsprüfung dienstags erst um 10.00 Uhr beginnt, aber auch so, daß sie um 8.00 Uhr beginnt, aber bis 10.00 Uhr (oder besser: bis zum tatsächlichen Ende) neutrale Zeit ist.

Wird neutrale Zeit nicht ausgewiesen, ist solche Zeit Nutzungszeit. Der Beschaffer kann das hinnehmen, wenn nicht viel neutrale Zeit zu erwarten ist (solche Zeit kann auch bei der Bestimmung der Mindestverfügbarkeit berücksichtigt werden ). Wird keine Vereinbarung über neutrale Zeit getroffen, so ist sie Nutzungszeit (siehe zu neutraler Zeit, die ganze Tage dauert, ° 8 Nr. 5 Miete/Kauf).

Erläuterungen zum Formular Tagebuch

1. Es werden sämtliche Nutzungsunterbrechungen fortlaufend notiert; bei Ende einer Seite werden die Daten (Funktionsprüfungszeit, neutrale Zeit, Ausfallzeit) addiert und übertragen. Die Berechnung erfolgt in Minuten, weil dies bei Ausfällen die einfachste Maßeinheit ist.

2. Im Block 1 werden eingetragen der Tag und die Dauer der Funktionsprüfung, berechnet aus Beginn und Ende. Im Block 2 sollen die betroffenen Einheiten (ausgefallen, oder zur Verfügung gestellt) durch Angabe des Typs und der Hardwareadresse eindeutig gekennzeichnet werden. Bei Softwarefehlern wird das Programm/Modul vermerkt; die dadurch betroffenen Geräte werden angegeben. In Block 3 werden Beginn und Ende der Unterbrechung eingetragen und daraus die Dauer der Unterbrechung berechnet.

In Block 4 wird die Ursache für die Nutzungsunterbrechung angegeben. Dies kann neutrale Zeit oder Ausfallzeit sein; zur Ausfallzeit gehört auch, daß der Auftraggeber das System bei Teilausfall zur Verfügung stellt und Systemausfall geltend macht.

In Block 5 wird der Faktor für Ausfälle eingetragen. Bei Systemausfällen beträgt er 1, bei Teilausfällen ist er der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.

In Block 6 wird die neutrale Zeit ausgesondert.

In Block 7 wird die Ausfallzeit als Produkt aus Dauer der Unterbrechung und Ausfallfaktor berechnet. Ereignen sich mehrere Unterbrechungen an einem Tag so werden sie fortlaufend untereinander unter diesem Tag aufgeführt. Dabei ist bei Überschneidungen zu beachten, daß die Ausfallzeit nicht größer als die Uhrzeit sein darf (maximaler Faktor bei sich überschneidenden Ausfällen =1). Für Anmerkungen und Berechnungen steht das Hilfsfeld zur Verfügung.

Die Unterschriften in Block 8 sollen möglichst beim Abschluß der Instandsetzung erfolgen.

3. Beim vorgesehenen Abschluß der Funktionsprüfung werden die Summen gebildet.

Ausfallrate = Summe Ausfallzeiten x 100

Berein. Funktionsprüfungszeit

Die bereinigte Funktionsprüfungszeit ist die Summe der Nutzungszeiten und der Ausfallzeiten.

Wird die Mindestverfügbarkeit nicht erreicht und verlängert sich deswegen die Funktionsprüfung, muß die Mindestverfügbarkeit für jeden weiteren Tag berechnet werden, bis die Mindestverfügbarkeit erreicht ist.

II.6. Überlassung von Standardprogrammen

Unter Standardprogrammen sollen solche Programme verstanden werden, die der Lieferant als vorhanden anbietet (ob sie tatsächlich schon vollständig vorhanden sind, ist seine Sache). Ob sie tatsächlich Standardprogramme in dein Sinne sind, daß sie bestimmte Qualitätsmerkmale für eine breite Einsetzbarkeit erfüllen oder daß ein abgerundetes Leistungspaket (Stichwort "Programmpaket") angeboten wird, ist dafür gleichgültig.

Anmerkungen zum Auswahlprozeß

Es gibt hier fast noch mehr Vorschläge zum fachlichen Auswahlprozeß als bei der Auswahl von EDV-Systemen. Die Ursache dürfte vor altern darin liegen, daß sich dieses Thema, insbesondere im Zusammenhang mit der "make or buy-Entscheidung" so herrlich problematisieren läßt. Die eine Richtung versucht, die in der Betriebswirtschaft üblichen Methoden der Investitionsrechnung auf die Beschaffung von Programmen anzuwenden. Ein Beispiel dafür ist der Beitrag von Peter Gsell "Eine Formel als Entscheidungshilfe" in der COMPUTERWOCHE vom 12. April 1979, Seite 12. Dieses Vorgehen entspricht zwar überall außerhalb der EDV dem Stand der Kunst, wird aber von der anderen Richtung dennoch verworfen: Man sei zu sehr auf Schätzungen angewiesen. "Es erscheint... als unrealistisch, zum Beispiel die Einsparungen einer Eigenentwicklung schätzen zu wollen, die noch gar nicht vorliegt und deren Nutzungsdauer a priori wohl kaum bestimmt werden kann. Hier durfte der Vorwurf der Impraktikabilität der Entscheidungsformel in noch weit höherem Maße angebracht sein als bei der Schätzung des Programmieraufwandes von Eigenentwicklungen" (Joachim Frank, Standard-Software, Köln 1977, Seite 71). An die Stelle quantitativer Schätzungen sollen Integrationsmodelle treten, die "Anforderungs- und Leistungsprofil. .. auf Kongruenz vergleichen, um auf diese Weise zu einer qualifizierten Aussage. . . zu gelangen" (Seite 72 f). Da ist der Gegensatz quantitativ - qualitativ in eine neue Qualität umgeschlagen: Qualitative Vergleiche werden gleich als qualifiziert bezeichnet. Es werden nicht mehr Multifaktorenanalysen (Nutzwertanalysen) gemacht, wo gewichtet und gepunktet wird, sondern es werden nur noch Rangentscheidungen über Paarvergleiche gemacht. Bei mehr als drei Produkten im Entscheidungsverfahren kommt man dann wohl nur noch mit Hilfe eines EDV-Programms aus.

Vertragsvorbereitung

Grundsätzlich gelten dieselben Aussagen wie für die Beschaffung von Systemen (siehe unter Il. 1.); nur läuft hier alles wegen des in der Regel wesentlich geringeren Beschaffungswertes etwas einfacher ab.

Es hängt hier wesentlich von den Marktgegebenheiten ab, wo Einschnitte für die Stufenbildung gemacht werden können. Erst allmählich vereinheitlichen die Anbieter die Form, in der sie ihre Produkte grob beziehungsweise stufenweise detaillierter beschreiben. Die unterschiedliche Stufenbildung, die in der Literatur vorgenommen wird, hängt m. E, in erster Linie damit zusammen, daß die Autoren von unterschiedlichen Informationsmethoden der Hersteller ausgehen.

Die Stufenbildung richtet sich de facto nach den folgenden Informationsmöglichkeiten:

- ISIS-Report mit Kurzbeschreibung der angebotenen Programm

- Informationsbroschüren der Hersteller;

- Besichtigung des Einsatzes von Programmen;

- Dokumentation von Programmen;

- eigene Testinstallation.

Daneben lassen sich auf allen Stufen Informationen von den Anbietern und von den anderen Anwendern einholen.

Daraus lassen sich folgende Stufen ableiten:

- Beschreibung des gewünschten Produkts durch den Kunden;

- Marktdurchleuchtung und Vorauswahl (Was kommt gar nicht in Betracht?);

- Grobauswahl (Was lohnt sich auf nächster Stufe genau zu untersuchen?);

- Feinauswahl mit oder ohne Testinstallation.

Wird fortgesetzt