DV-Prüfer

19.10.1979

Der Bundesrechnungshof werde sich verstärkt um die Effizienz der Datenverarbeitung im öffentlichen Bereich kümmern: Er wolle die Angemessenheit der Systeme und Programme prüfen (siehe Seite 1 dieser Ausgabe).

Da die in Frankfurt residierenden Wirtschaftlichkeits- Kontrolleure in richterlichem Status vom Ergebnis ihrer Arbeit zunehmend vorbeugende Wirkung ausgehen sehen, könnten Bund und Länder demnächst wohl als Auftraggeber für die DV-lndustrie ausfallen: Denn anzunehmen, die Datenverarbeitung der öffentlichen Hand sei schmalbrüstig ausgelegt, dazu besteht kein Anlaß.

Der Bundesrechnungshof wird also fündig werden - das liegt ja schon in der Natur der Datenverarbeitung, daß dieses Instrument der Rationalisierung selbst nach Rationalisierung schreit. Dabei hat sich der Rechnungshof noch gar nicht ausgelassen, was er prüft: Fragt er, ob die Ansprüche der EDV-Benutzer zu hoch sind oder ob die Dienstleistungen der EDV-Spezialisten zu aufwendig für den damit erreichbaren Zweck ausgelegt ist?

Abzuwarten ist auch, was der Bundesrechnungshof als effizientere Lösung vorschlagen wird, wobei Effizienz sogar Ausbau, Zuwachs beinhalten kann. Daß es "an der Qualifikation der Prüfer" nicht mangeln wird, das hat Wittrock versichert; auch seine Aussage, der Rechnungshof werde sich mehr und mehr auf Gutachter stützen, wird bei der Effizienz-Prüfung der Datenverarbeitung dienlich sein.

Daß die Hersteller der in der öffentlichen Verwaltung vertretenen Anlagen keine Angst haben müssen, nach dem Rechnungshof-Urteil hinauszufliegen, ist auch klar: Profis wissen, daß System-Umsteiger von DV wenig Ahnung haben. Die größte Effizienz wird immer noch dadurch erreicht, die eigene Maschine und den eigenen Hersteller auszureizen.

Insofern geht die Prüfung vielleicht aus wie das Hornberger Schießen: Oder wo lebt der Mensch, der die Wirtschaftlichkeit oder Unwirtschaftlichkeit der Datenverarbeitung schon nachgewisen hat?