Urteil des Karlsruher Oberlandesgerichts zum Thema Software:

DV-Programme urheberrechtlich geschützt

25.03.1983

KARLSRUHE (CW) - Zum ersten Mal hat jetzt ein deutsches Oberlandesgericht in einem - noch nicht rechtskräftigen - Urteil Computerprogrammen den Schutz des Urheberrechts zugebilligt.

Das Oberlandesgericht Karlsruhe verurteilte einen Programmierer zu erheblichen Schadenersatzzahlungen und zur Unterlassung der Programmnutzung, weil er ein kompliziertes und mit hohen Kosten entwickeltes Programm bei seinem Auftraggeber auf eine Magnetplatte überspielt und an die Konkurrenz verkauft hatte (Az 6 U 150 /83 v. 9. 2. 1983).

Nach der bisherigen Rechtslage konnte der rechtmäßige Programmnutzer mit, Hilfe des Wettbewerbsrechts nur gegen einen "Dieb" vorgehen, gegen dessen Abnehmer war er machtlos. Es gab keine rechtliche Handhabe, beispielsweise einem gutgläubigen Käufer die weitere Nutzung der Software zu untersagen.

Das Karlsruher Urteil dürfte aber auch im Hinblick auf die Gestaltung von Arbeitsverträgen weitreichende Folgen haben. In einem Interview mit der Ingelheimer Zeitschrift "Wirtschaftskriminalität" wies der Freiburger Rechtswissenschaftler Dr. Ulrich Sieber nachdrücklich darauf hin, daß praktisch sämtliche Arbeits- und Werksverträge mit Programmierern überprüft werden müßten.

Nach dem Urteil bestehe nämlich die Gefahr, daß ein Programmierer unter Bezugnahme auf das Urheberpersönlichkeitsrecht seinem Auftraggeber jede Bearbeitung und Weiterentwicklung untersagen könne, sofern dieses Recht nicht ausdrücklich vereinbart sei. Darüber hinaus habe die Anwendung des Urheberrechts auf DV-Programme die Konsequenz, daß in Zweifelsfällen unterstellt werde, der Autor habe seinem Auftraggeber nur ein einfaches Nutzungsrecht übertragen. Wenn ein Unternehmen die Programme weiterverkaufen wolle, müßten daher in diesem Punkt klare Vereinbarungen getroffen werden.