Computer und Recht/

DV-Programm verletzt Urheberrechte

03.05.1996

KARLSRUHE (CW) - Ein Softwarehersteller entwickelte ein Programm, mit dessen Hilfe sich die Dongle-Sicherung eines anderen Programms umgehen liess. Durch diese "Umgehungssoftware" wurde es solchen Kunden, die eine Originalversion des Programms mit der Dongle-Sicherung besassen, ermoeglicht, dieses an beliebig vielen Computerarbeitsplaetzen einzusetzen.

Auch Dritte, die nicht die Originalversion besassen, konnten unerlaubt kopieren und ohne Wissen des Urhebers die Software einfach oder vielfach nutzen. Nach den gesamten Umstaenden war davon auszugehen, dass dem Urheber durch das Vorgehen des Konkurrenten laufend ein hoher Schaden durch vielfache unbefugte Benutzung des Programms entstand. Dies war auch deshalb anzunehmen, weil Verletzungsfaelle fuer den Urheber naturgemaess kaum feststellbar waren. Schliesslich wurde der Vertrieb des Umgehungsprogramms untersagt (eingereicht von Dr. Franz Otto).

Bundesgerichtshof, Aktenzeichen: I ZR 220/95.