DV mit Schweigepflicht

16.01.1976

MAINZ - "Arztgeheimnis und EDV-Einsatz schließen einander nicht aus. Das Landesdatenschutzgesetz gewährleistet für alle personenbezogenen Daten von Krankenhauspatienten einen lückenlosen Schutz" antwortete Sozialminister Geißler am Jahresende auf eine große Anfrage der SPD-Landtagsfraktion von Rheinland-Pfalz. Weitergabe von Daten über Befunde und Therapien sowie deren Nutzung, außerhalb des Krankenhauses sei immer an die Zustimmung des Patienten gebunden. Bisher werden medizinische Daten in Rheinland-Pfalz nur vom städtischen Krankenhaus Koblenz, von den zwei Landesnervenkliniken sowie von den Universitätskliniken Mainz für den Eigenbedarf in EDV-Systeme eingegeben, und zwar ausschließlich in anonymisierter Form. Diese Daten aus Krankenhäusern können anderen Datenbanken nicht zugeführt werden. Für eine rationelle Krankenhausverwaltung per, EDV benötigte Daten werden sofort nach Aufnahme verschlüsselt und erst bei der Rechnungsschreibung wieder entschlüsselt. Geißler: "Schon die Tatsache einer ambulanten Behandlung ist ein schutzwürdiger Tatbestand." -py