Computer und Recht/

DV-Handbuecher koennen auch englisch sein

03.05.1996

BONN (CW) - "Made in Germany" muss nicht deutsch sein. Nach einem Urteil des Landgerichts Koblenz reicht es aus, wenn ein Laie den Computerunterlagen grundlegende Informationen und Anleitungen fuer den Betrieb und die spaetere Erweiterung des Systems entnehmen kann, berichtet der Bonner Informationsdienst "Erfolgreich arbeiten von zu Hause aus". Demzufolge reicht eine englische Beschreibung einzelner Hardwarekomponenten nicht aus, um den Kaufvertrag rueckgaengig zu machen. Auch die Werbeaussage "Made in Germany" muss nach Ansicht der Richter nicht unbedingt garantieren, dass die Dokumentation komplett in deutscher Sprache verfasst ist.

Landgericht Koblenz, Aktenzeichen 12 S 163/94, CR 199/610.