DV-Berater als Freiberufler anerkannt

20.10.1995

MUENSTER (CW) - Von der Gewerbesteuer befreit wurde ein DV-Berater aus Muenster, dem es gelang, mit Hilfe eines fundierten Gutachtens vor einem Finanzgericht die Anerkennung als Freiberufler zu erlangen.

In dem Rechtsstreit wies er nach, dass seine Ausbildung mit der eines Diplom-Wirtschaftsinformatikers (FH) vergleichbar und er ueberwiegend in der Systemsoftware-Entwicklung taetig ist.

Die in diesem Fall erzielte Anerkennung blieb bisher vor allem jenen DV-Beratern vorenthalten, die keinen Diplomabschluss an einer Fachhochschule beziehungsweise Universitaet hatten. Naehere Auskuenfte zur Erlangung der Anerkennung als Freiberufler geben Peter Brenner unter der Rufnummer 02 51/32 57 33 und Dr. Benno Grunewald unter der Faxnummer 04 21/169 23 79.