DV-Auslagerung bei Opel: Klage abgewiesen

05.02.1988

FRANKFURT (CW) - Die Klage von Arbeitnehmervertretern der Adam Opel AG gegen die Ausgliederung ihres gesamten DV-Bereichs in die GM-Tochter Electronic Data Systems Corp. (EDS) wurde vom 24. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt zurückgewiesen. Nach der Übernahme durch EDS waren rund 20 Prozent der bisher in der DV tätigen Mitarbeiter freigesetzt worden.

Im Opel-Aufsichtsrat hatten die Arbeitnehmervertreter gegen diese Maßnahme votiert, waren aber überstimmt worden. Um den Bereich Datenverarbeitung wieder in das Unternehmen zurückzuholen, klagten sie. Begründung: Es seien Mitbestimmungs- und Informationsrechte verletzt worden, und es lägen Verstöße gegen das Aktienrecht vor.

Das Gericht wies die Klage mit der Begründung ab, einzelne Mitglieder des Aufsichtsrats einer AG konnten einen Mehrheitsbeschluß des Aufsichtsrats nicht vor Gericht anfechten, sofern der Beschluß korrekt herbeigeführt worden ist. Eine Klagebefugnis gegen einen solchen Beschluß lasse sich weder aus dem Aktiennoch aus dem Mitbestimmungsgesetz herleiten.