Durch Förderprogramme sparen Unternehmer bis zu 60 Prozent an Kosten: Schon für die Beratung muß der Staat blechen

04.12.1987

Jahr für Jabr profitieren nur die pfiffigsten Einzelhändler von den Subventions-Töpfen des Bundes, der Länder und der Gemeinden -dabei steht allein aus dem Bonner Erweiterungs- und Rationalisierungsprogramm (ERP) für das Jahr 1988 erstmals die Rekordsumme von über fünf Milliarden Mark zur Verfügung. Die Hälfte davon ist für kleine und mittelständische Unternehmen bestimmt. Im Vergleich zur reinen Eigenfinanzierung lassen sich mit den richtigen Förderungsanträgen bis zu 60 Prozent einsparen.

Um konkurrenzfähig zu bleiben, kommt es auch im Einzelhandel auf ständige Innovationsbereitschaft an: Modernisierung von Geschäftsräumen, verbesserte Kassensysteme, aber auch sinnvolle Erweiterungen des Verkaufs- und Service-Angebots bringen Pluspunkte im Wettbewerb. Solche Innovationen erfordern meist Investitionen in fünf- bis sechsstelliger Höhe, zum Beispiel für die Vorfinanzierung neuer Technik, die Einstellung qualifizierten Fachpersonals sowie die Schulung und Weiterbildung von Mitarbeitern.

Da die Innovations-Strategie nicht nur der

Konkurrenzfähigkeit des einzelnen Handelsunternehmens, sondern der Volkswirtschaft insgesamt nutzt, gewährt die öffetntliche Hand für entsprechende Investitionen auf Antrag steuerfreie und nicht rückzahlbare Zulagen sowie Zuschüsse, zinsverbilligte Darlehen und Sonderabschreibungen. Im günstigiten Fall kann ein Unternehmer so bis zu 60 Prozent seiner Ausgaben unmittelbar einsparen. Aber auch bei reinen Darlehensprogrammen (zinsgünstige Kredite) liegt der "Zinsgewinn", je nach den Konditionen, immerhin zwischen drei und sieben Prozent pro Jahr.

Allerdings: Bei der Vielzahl der Programme fällt selbst Spezialisten der Durchblick in diesem Subventions-Dschungel nicht immer leicht. Bund, Länder und Gemeinden bieten hierzulande immerhin rund 10 000 Investitionshilfen der unterschiedlichsten Art an. Welche überregionalen Programme lassen sich für die Finanzierung von Innovationen im Einzelhandel in Anspruch nehmen - und unter welchen Bedingungen? Bei der Auswahl der für den Einzelhändler interessanten InvestitionsFörderungsprogramme standen - gleichsam als Modell-Vorhaben - die folgenden drei Möglichkeiten im Vordergrund:

Geschäftsmodernisierung

Neue Registraturkassen, Thekeneinrichtung, Regale sowie innenarchitektonische Veränderungen werden notwendig.

Einstieg in die elektronische Datenverarbeitung

Zwecks Rationalisierung soll ein Personal-Computer-System mit

handelsspezifischer Software angeschafft werden.

Erweiterung des Verkaufsund Service-Angebots

Durch die Einrichtung einer neuen Abteilung werden betriebliche Anschaffungen sowie die Einstellung und Schulung neuen Personals erforderlich.

Damit Unternehmer, die aus ihren Steuergeldern mitfinanzierten Investitionshilfen für solche und ähnliche Vorhaben künftig auch selbst nutzen können, nennt dieser Report für das Wirtschaftsjahr 1988 die wichtigsten Programme im Überblick-Know-how, das sich schon bald in barer Münze bezahlt machen kann.

Förderprogramme und-Institutionen des Bundes

ERP-Regionalprogramm für Investitionen kleiner und mittlerer Unternehmen in regionalen Fördergebieten:

Dieses Förderprogramm ist ausschließlich für kleine und mittlere Unternehmen bestimmt - zwecks "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur". Gefördert werden - in festgelegten Gebieten der Bundesrepublik - unter anderem Investitionen zur Erweiterung, Rationalisierung und Umstellung von Betrieben, auch im Einzelhandel. Kreditbeträge bis zu 300 000 Mark zu Zinssätzen von 5,5 Prozent per anno beziehungsweise 4,5 Prozent im Zonenrandgebiet bei zehn Jahren Laufzeit. Details: Bundesministerium für Wirtschaft (BMWi), Villemombler Straße 76, 5300 Bonn 1.

ERP-Existenzgründungsprogramm:

Förderungsfähig sind Investitionen zur Errichtung und Einrichtung von Betrieben und alle damit im Zusammenhang stehenden Investitionen innerhalb von drei Jahren nach Betriebseröffnung. Das Darlehen (bis zu maximal 300 000 Mark; Laufzeit zehn Jahre) wird mit 5,5 beziehungsweise 4,5 Prozent per anno verzinst.

Details: BMWi - von dort kann man auch die kostenlose Übersichts-Broschüre "Die ERP-Programme" beziehen.

Für das Jahr 1988 stehen aus dem ERP-Sondervermögen erstmals insgesant mehr als fünf Milliarden Mark zur Verfügung, rund die Hälfte davon für kleine und mittelständische Gewerbetreibende.

Investitionsförderung der Kreditanstalt für Wiederaufbau:

Aus Bundesmitteln fördert diese Institution kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft - insbesondere bei Innovationsvorhaben, Rationalisierungsmaßnahmen sowie bei Investitionen zur Arbeitsplatzsicherung und -schaffung. Die Darlehen (bis zu zwei Drittel des Investitionsbetrags) werden meist zu Zinssätzen zwischen 5 und 6 Prozent vergeben. Eine Übersicht über die Konditionen der verschiedenen Darlehensprogramme kann bei der Kreditanstalt direkt (Postfach 11 11 41, 6000 Frankfurt/ Main 11) angefordert werden.

Bürgschaften der Deutschen Ausgleichsbank:

Öffentlich-rechtliches Förderinstitut des Bundes, insbesondere für Existenzgründer von Interesse. Für Investitionen innerhalb der ersten drei Jahre nach Gründung werden Gewerbetreibende bei Bedarf unter anderem Bürgschaften für Bankkredite gewährt. Kontaktadresse: Wielandstraße 4, 5300 Bonn 2.

Förderprogramme der Bundesländer

Weit mehr noch als die Förderinitiativen des Bundes interessieren die zahlreichen Finanzierungs- und Zuschußprogramme der einzelnen Länder, die ein Unternehmer bei seinen Investitionsplanungen unbedingt berücksichtigen sollte. So sehen die von Bund und Ländern gemeinsam finanzierten Programme zur "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" steuerfreie Investionszulagen bis zu 10 Prozent vor - hier besteht in den festgelegten Regionen bei Antragstellung ein Rechtsanspruch. Zentrale Förderkriterien: Die Investitionen müssen der "Rationalisierung" bestehender Betriebe oder der Schaffung von Arbeitsplätzen dienen. Auskünfte über Fördergebiete und Antragsweg erteilen die einzelnen Wirtschaftsministerien der Länder.

Bei den meisten anderen Programmen sind die Jahres-Etats begrenzt; hier gilt mithin das Prinzip "Wer zuerst kommt, mahlt zuerst". Deshalb lohnt es sich, rechtzeitig Informationen zu sammeln und - wichtige Förderungs-Voraussetzung! - die entsprechenden Anträge bereits vor ingendwelchen Investitions-Ausgaben zu stellen.

Nachfolgend nun die wichtigsten Programme, die Investitionen im Rahmen der beschriebenen Modellvorhaben berücksichtigen, nach Ländern geordnet:

Baden-Württemberg

Programm zur Förderung des Einsatzes moderner Technologien in der mittelständischen Wirtschaft:

Neben Darlehen bis zu 70 Prozent der Investitionssumme (Zins: 4 bis 6,5 Prozent, Laufzeit bis zu 15 Jahre) ermöglicht dieses Programm in bestimmten Fällen auch Zuschüsse bis zu 15 Prozent der Anschaffungskosten (zum Beispiel für computerunterstützte Kassensysteme).

Zuwendungen für Existenzgründung und Existenzfestigung:

Gewerbetreibende und Freiberufler, die nachweisen können, daß Modernisierungs-Investitionen der "Existenzfestigung" dienen, können auf Antrag langfristige Kredite (Laufzeit: bis zu 20 Jahre) zu 6 Prozent Zinsen per anno erhalten.

Bayern

Bayerisches Mittelstands-Kreditprogramm:

Gefördert werden Investitionen unter allen denkbaren Aspekten der Einrichtung, Rationalisierung, Modernisierung und Erweiterung bestehender Betriebe. Höchstdarlehen: 50 Prozent des Investitionsbetrags. Laufzeit: bis zu 15 Jahre, Zinssätze: 3 bis 5 Prozent.

Bayerisches regionales Förderprogramm:

Beschränkt auf Unternehmen mit regional-wirtschaftlicher Bedeutung. Die Investitionen müssen zur Verbesserung des Arbeitsplatzangebots beitragen und eine Strukturverbesserung des Wirtschaftsraums erwarten lassen. Darlehen bis zu 50 Prozent der Investitionssumme zu Zinssätzen zwischen 3,5 und 5 Prozent per anno (Laufzeit: 8 bis 15 Jahre).

Berlin

Die Stadt kann durch das Berlinförderungsgesetz Handelsunternehmen steuerfreie Investitionszulagen in Höhe von bis zu 25 Prozent für nachgewiesene Erweiterungs- und Modernisierungsaufwendungen gewähren. Nicht minder lukrativ ist eine Reihe steuerlicher Vergünstigungen. So dürfen etwa abnutzbare Wirtschaftsgüter wahlweise im Jahr der Anschaffung oder in den vier folgenden Jahren bereits zu 75 Prozent abgeschrieben werden.

Darüber hinaus interessant: der Sonderfonds des Senats zur Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen (betrifft alle Investitionen, die der Marktanpassung, der Erhaltung der Konkurrenzfähigkeit sowie der Anpassung an den wirtschaftlichen Strukturwandel dienen). Und: die ERP-Darlehen zur Förderung von Investitionen in Berlin mit Kreditangeboten zu 3,5 Prozent per anno (Laufzeit: bis zu zehn Jahre).

Detailliertere Unterlagen zu den zur Zeit gültigen Förderprogrammen sind auf Anfrage beim Senator für Wirtschaft und Verkehr, Martin-Luther-Straße 195, 1000 Berlin 62, zu beziehen.

Bremen

Investitionszuchüsse an kleine und mittlere Unternehmen:

Dieses Mittelstandsförderungsprogramm gewährt projektbezogene und nicht rückzahlbare Zuschüsse bis zu 7,5 Prozent einer "betriebswirtschaftlich sinnvollen" Investitionssumme. Außerdem können in Bremen bei "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" weitere Investitionszulagen bis zu 15 Prozent beantragt werden.

Hamburg

Mittelstandsförderungsprogramm:

Ermöglich Investitionszuschüsse bis zu 100 000 Mark, insbesondere bei Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen. Das Programm greift auch bei Betriebseinrichtungen im Hamburg durch auswärtige Firmen. Für Neugründungen karm innerhalb von drei Jahren zusätzlich ein Existenzgründungsprogramm in Anspruch genommen werden (Zuschüsse bis zu 200 000 Mark).

Hessen

Finanzierungshilfen für die gewerbliche Wirtschaft:

Dieses Programm bietet - unter anderem für die genannten Modellvorhaben im Bereich des Handels - zinsverbilligte Kredite zu 3,5 bis 4,5 Prozent per anno. Speziell für gewerbliche Existenzgründer bietet das Land Hessen überdies Betriebsmittel-Kredite zu entsprechenden Zinssätzen; eine Förderung (bis zum Höchstbetrag von 300 OOO Mark) ist noch bis drei Jahre nach der Existenzgründung möglich.

Niedersachsen

Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung der Wirtschaftstruktur des Landes:

Gewährt werden können auf Antrag Zuschüsse in Höhe von 7,5 Prozent bei der Errichtung und Erweiterung von Betrieben sowie bei Rationalisierungsmaßnahmen. Für den Handel werden überdies bezuschußte und zum Teil auch kostenlose betriebswirtschaftliche Beratungen vor entsprechenden Erweiterungs- und Rationalisierungsmaßnahmen angeboten.

Nordrhein-Westfalen

Technologieprogramm Wirtschaft:

Dieses vor allem für mittelständische Gewerbebetriebe konzipierte Programm "für die Einführung und Verbreitung neuer Technologien" bezuschußt technische Beratung bis zu 50 Prozent der ausgewiesenen Kosten. Dies erleichtert unter anderem die Hinzuziehung unabhängiger Experten beim Einstieg in die Datenverarbeitung. Einzelprojekte, die einen "gesamtwirtschaftlichen Nutzen" erwarten lassen, können außerdem mit Personal- und Sachkostenzuschüssen zwischen 20 und 50 Prozent gefördert werden.

Rheinland-Pfalz

Spezielle Programme für die beschrienbenen Modellvorhaben bietet dieses Bundesland nicht an. Bei entsprechenden Investitionen läßt sich jedoch das "Zinszuschußprogramm" des Landes beanspruchen, das unter anderem "Rationalisierungs- und Modernisierungsinvestitionen" mit Kreditzuscüssen in Höhe von 3,5

Prozent fördert. In besonderen "wirt schaftlich zu entwickelnden Gebieten" des Landes werden außerdem für Rationalisierungs- und Erweiterungs-lnvestitionen nicht rückzahlbare Zulagen gewährt.

Saarland

Mittelstandsförderungsprogramm:

Handelsunternehmen und andere Gewerbetreibende können bei "Errichtung, Erweiterung, Modernisierung, Rationalisierung oder Umstellung '' ihrer Betriebe zinsverbilligte Kredite bis zu 1 Million Mark zu Zinssätzen um 5 Prozent (Laufzeiten: bis zu 15 Jahre) beantragen. Daneben bietet das Bundesland öffentliche Investitionszuschüsse zur Verbesserung der regionalen

Wirtschaftsstruktur (bis zu 10 Prozent für Erweiterungs- und Rationalisierungs-lnvestitionen).

Schleswig-Holstein

Mittelstands-Strukturprogramm:

Das Land finanziert Zinszuschüsse in Höhe von 3 Prozent für Investitionskredite an Gewerbetreibende bis maximal 600 000 Mark. Existenzgründer dürfen für Betriebsmittelkredite mit erhöhten Zinszuschüssen zwischen 4 und 6 Prozent rechnen; sie können überdies bei "betriebsnotwendigen Aufwendungen" bis zu 15 Prozent als Investitionszuschuß sowie Subventionen für Betriebsberatungen bis zu 60 Prozent erhalten.

Weitere Auskünfte und die kompletten Details zu den genannten Förderprogrammen der Länder können (soweit im Text nicht anders angegeben) bei folgenden Stellen eingeholt werden:

- Wirtschaftsministerium der Länder;

- Ämter für Wirtschaftsförderung der Gemeinden;

- Industrie- und Handelskammer des jeweiligen Bezirks;

- Finanzierungsabteilung der Banken und Sparkassen - in Zusammenarbeit mit der Hausbank werden normalerweise auch die Förderungsanträge gestellt.

Eine ganze Reihe von Unternehmensberatern hat sich in den letzten Jahren auf "Subventionsberatung" spezialisiert. Das Angebot ist durchaus sinnvoll, denn nirgendwo in der Welt gibt es ein derart unübersichtliches Förderwesen wie im Bereich der EG. Allerdings sollten die Unternehmer bei entsprechenden ConsultingVereinbarungen Vorsicht walten lassen. Die für sie günstigste Vertragsvariante ist sicher die Provisionszahlung auf Erfolgsbasis. Bei dieser Variante zahlen sie auf einer seriösen Basis maximal zehn Prozent der erzielten (nicht rückzahlbaren) Zuschüsse als Provision. Dafür stellt der Berater sein Know-how zur Verfügung und erstellt einen fachgerechten Förderungsantrag.

Öffentliche Mittel können für allgemeine Beratungen zu organisatorischen und technischen Fragen der Betriebsführung in Anspruch genommen werden. Dafür werden in aller Regel Werkverträge auf Honorarbasis abgeschlossen. Der Zuschuß für allgemeine Beratung beträgt 40 Prozent der berechneten Honorare und Spesen, insgesant maximal 7500 Mark. Im Falle einer Neugründung und falls das Unternehmen noch keine zwei Jahre besteht, beträgt der Zuschuß sogar 60 Prozent der Beratungskosten. Grundbedingung: Die Beratung muß der Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens dienen.

Ein weiterer, ebenfalls nicht zu unterschätzender Faktor in der unternehmerischen Kalkulation darf in diesem Report allerdings nicht fehlen: die Sparmöglichkeiten indirekter Art durch die richtige SteuerStrategie.

Bewegliche Wirtschaftgüter müssen üblicherweise auf eine relativ lange Nutzungsdauer von drei bis zehn Jahren linear oder degressiv abgeschrieben werden. Ein SteuerKniff in diesem Zusammenhang: Für den Fall, daß die Ausrüstung für die Zwecke des Unternehmers nachweislich schneller durch Neuentwicklung ersetzt werden muß, sollten Unternehmer auf den Restwert eine außerplanmäßige Abschreibung geltend machen (Abschreibung für außergewöhnliche technische und wirtschaftliche Abnutzung).

Was die steuerliche Behandlung der verschiedenen Investitionshilfen selbst betrifft, sollten die Interessenten sich individuell je nach beanspruchtem Programm genau informieren. Im Prinzip gilt: Investitionszulagen werden laut Gesetz steuerfrei gewährt. Andere nicht rückzahlbare Zuschüsse werden als Betriebseinnahmen versteuert, die jedoch auf mehrere Jahre verteilt werden können (je nach Nutzungsdauer der bezuschußten Investitionen).