Durch das Gesetz gegen Scheinselbständigkeit

Durch das Gesetz gegen Scheinselbständigkeit Tausende von Arbeitsplätzen sind in Gefahr

26.03.1999
MÜNCHEN (CW) - Die Computerbranche nutzte die CeBIT nicht nur, um ihre wirtschaftliche Stärke zu demonstrieren. Von der Bundesregierung forderte sie vielmehr auch eine Korrektur des bereits verabschiedeten Gesetzes gegen die sogenannte Scheinselbständigkeit.

Die Situation ist paradox. Einerseits kann die IT-Branche 75000 Stellen in Deutschland zur Zeit nicht besetzen, andererseits fürchtet der Bundesverband Informationstechnologien (BVIT), daß am 1. April 1999 zwischen 4000 und 5000 freiberuflich tätige IT-Mitarbeiter ihren Job verlieren werden. Dann nämlich läuft die Übergangsfrist für das im Dezember 1998 verabschiedete Gesetz aus, nach dem nur noch derjenige selbständig ist, der eigene Mitarbeiter beschäftigt und für mehr als einen Auftraggeber arbeitet.

BVIT-Geschäftsführer Alexander Bojanowsky schätzt, daß jeder Dritte der etwa 15000 IT-Freiberufler künftig nicht mehr eingesetzt wird, weil der Verdacht von Scheinselbständigkeit entstehen könnte. Da etliche von ihnen eine Festanstellung aus persönlichen Gründen ablehnten, bleibe den beschäftigenden Unternehmen nichts anderes übrig, als die Verträge zu kündigen. Viele Firmen hätten bereits im Vorfeld ihren freien Mitarbeitern gekündigt, um Nachzahlungen in die Sozialversicherungen zu vermeiden.

Laut Bojanowsky kritisieren die BVIT-Mitglieder, daß nicht ausreichend über das Gesetz und die Neuregelungen informiert werde. Da es gerade in der Informationstechnologie viele längerfristige Projekte gebe, die Freiberufler oft ein Jahr und länger an einem Auftraggeber binden, forderte der BVIT eine Gruppenfreistellung für die Berufe der IuK-Branche von der Neuregelung.