Kolloquium Lohn- und Gehaltsabrechnungsverfahren:

DÜVO-Betriebe möchten Arbeitserleichterung

06.04.1979

BOPPARD (ee) - Beim Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung wollen sich die "DÜVO-Betriebe" stark machen, daß künftig die Versicherungsnachweishefte vom Versicherten selbst und nicht mehr vom Betrieb aufbewahrt werden. Dies war eine Entschließung, die beim 7 Kolloquium über Lohn-und Gehaltsabrechnungsverfahren Mitte März in Boppard gefaßt wurde.

Das von der Deutschen Gesellschaft für Personalführung (Düsseldorf) veranstaltete Kolloquium beschäftigte sich unter anderem auch mit der praktischen Erfüllung der Datensicherungsauflagen nach Paragraph 6 des BDSG Für die DEVO/DÜVO-Unternehmen (Betriebe, die nacht der Datenerfassungs-und Datenübermittlungsverordnung im Datentrageraustausch mit der Sozialversicherung stehen) erscheinen als Problemzone und Schwachstelle Nummer eins die Datenübermittlung und die Datenvernichtung. Hier müsse noch manches getan werden.

Positiv wurde bei dem Kolloquium angesprochen, daß im Entwurf der DEVO/ DÜVO 1980 die Aufnahme einer Arbeitgeberkopie für jede DEVO-Meldung vorgesehen ist und bei den Kassen der Mitgliederbestand maschinell geführt werden soll. was den Meldefluß in Richtung Sozialversicherungsträger nur verbessern kann.