Bifoa legt Interpretation der "Audafest-Befragung" vor:

DSB - ein Job zur linken Hand

26.09.1980

KÖLN (bi) - Die Stelle des betrieblichen Datenschutzbeauftragten (bDSB) ist kein Altersruhesitz. Sein Durchschnittsalter liegt zwischen 36 und 40 Jahren. In über 95 Prozent der Fälle versieht er sein Amt nebenamtlich und ist damit zu nicht mehr als zehn Prozent ausgelastet. Bei seiner Auswahl für diesen Job gab es in der Hälfte der Auswahlverfahren kein ausgearbeitetes Anforderungsprofil.

Diese teilweise erstaunlichen Aussagen und einige andere mehr sind zu finden in der Interpretation der "Audafest-Datenschutzbefragung", die das Betriebswirtschaftliche Institut für Organisation und Automation an der Universität zu Köln, das "Bifoa", jetzt abgeschlossen hat.

Die Befragung kann als repräsentativ bezeichnet werden. Ihre Ergebnisse beruhen auf der Auswertung von 1489 Fragebögen. Gefördert wurde. das Projekt mit Mitteln des Ministers für Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen. Der vorliegende erste Teil der Interpretation befaßt sich mit dem betrieblichen Datenschutzbeauftragten "an sich", mit den Aufgaben des bDSB und abschließenden Fragen zum Bundesdatenschutzgesetz .

Die Frage nach der Anzahl der Personen, die von ihrem Recht auf Auskunft über gespeicherte Daten Gebrauch machten, brachte eine der größten Überraschungen. Von 1489 datenverarbeitenden Stellen, die sich an der Audafest-Datenschutzbefragung beteiligten, hatten nur ganze 64 mehr als zehn Auskunftsersuchen, knapp zwei Drittel der Stichprobe nicht einmal eine Auskunft zu erteilen.

Die von der überwältigenden Mehrheit der Praktiker angezweifelte These, daß sich im Zusammenhang mit BDSG-Aktivitäten Rationalisierungserfolge erzielen lassen, konnte an einem Beispiel der Belegorganisation gestützt werden.

Die COMPUTERWOCHE druckt die Auswertung der Befragung von E. Grochla und H.-J. Homberger in loser Folge ab, beginnend in der nächsten Nummer (Nr. 40/80).