BGH-Urteil gegen Vodafone

Drohung mit Schufa nicht rechtens

20.03.2015
Der Kunde beschwert sich über ein falsche Rechnung und der Mobilfunker droht bei Nichtzahlung gleich mit einem Schufa-Eintrag? Sonicht, hat jetzt der BHG in einem Fall gegen Vodafone entschieden.

Der Mobilfunkbetreiber Vodafone darf Kunden bei bestrittenen Forderungen nicht mit einem Schufa-Eintrag drohen. Das hat jetzt der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Urteil vom 19. März 2015, Az.: I ZR 157/13 bestätigt. Vorausgegangen war ein Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf, gegen das Vodafone Berufung eingelegt hatte. Kunden, die ihre Telefonrechnung beanstandeten und die Zahlung verweigerten, hatte die Vodafone GmbH mitgeteilt, dass sie verpflichtet sei, den Zahlungsrückstand an die Schufa zu übermitteln, berichtet die Verbraucherzentrale Hamburg, die das Urteil erstritten hat. Zugleich habe Vodafone in einer Mahnung die Kunden auf die Nachteile eines negativen Schufa-Eintrags hingewiesen, obwohl der Streit um die Rechnungsbeträge längst beigelegt gewesen sei und Vodafone keine finanziellen Ansprüche mehr gegenüber den Kunden gehabt habe. "Nach dem Gerichtsurteil gilt nun: Wer auf die Möglichkeit eines Eintrags bei der Schufa hinweist, muss deutlich machen, dass dieser durch bloßes Bestreiten der Forderung abgewendet werden kann", erklären die Verbraucherschützer. "Kunden, die ihre Telefonrechnung beanstanden, müssen keine Schufa-Meldung mehr fürchten. Wir erwarten, dass durch das Urteil Auseinandersetzungen um korrekte Telefonrechnungen künftig fairer ausgetragen werden." Die Drohung von Firmen, säumige Kunden an die Schufa zu melden, sei oft sehr wirksam. Manche Betroffene würden dann selbst unrechtmäßige Rechnungen begleichen, um keinen negativen Einträgen bei der Schufa zu erhalten und damit als kreditunwürdig zu gelten.

"Vor allem Telekommunikationsanbieter drohen ihren Kunden immer öfter mit einem negativen Eintrag bei der Schufa und anderen Auskunfteien, wie beispielsweise Creditreform oder Bürgel, sowie ähnlichen Formulierungen, um Geld einzutreiben", warnt die Verbraucherzentrale Hamburg, die nach eigenen Angaben Anbieter wie Vodafone und Telefónica (O2) wegen eines solchen Vorgehens bereits mit Erfolg verklagt und gegen Primacall Klage eingereicht hat.

Die Verbraucherzentrale Hamburg empfiehlt Verbrauchern, bei berechtigten Zweifeln die Forderung ihres Telekommunikationsanbieters zu bestreiten und sich bei der Verbraucherzentrale zu melden, wenn ihnen mit einem Schufa-Eintrag gedroht wird oder sie durch andere Formulierungen scheinbar eingeschüchtert werden sollen. Die Verbraucherschützer wollen dann das betroffene Unternehmen abmahnen und auffordern, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Über ihre Beratungsangebote informieren die Verbraucherzentralen auf ihren Websites.

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