UMTS-Patent

Dritte Motorola-Klage gegen Apple in Mannheim abgewiesen

10.02.2012
Nach zwei Erfolgen ist der US-Handykonzern Motorola mit seiner dritten Patentklage gegen Apple in Mannheim gescheitert.

Das Landgericht erkannte am Freitag keine Verletzung des betroffenen Patents zur Funktechnik UMTS durch Apple-Geräte an. In zwei vorherigen Verfahren hatte das Landgericht zuvor Motorola Recht gegeben.

Apple hatte vergangene Woche bereits die Folgen der ersten Entscheidung zu einem Patent für den Funkstandard GRPS gespürt: Das Unternehmen musste zeitweise den Internet-Verkauf mehrerer iPhone- und iPad-Modelle in Deutschland stoppen. Motorola hatte nach dem Urteil von Dezember ein Verkaufsverbot gegen die für den deutschen Online-Store zuständige irische Apple-Tochter angestrengt. Das Oberlandesgericht in Karlsruhe als Berufungsinstanz setzte das Verkaufsverbot wenige Stunden später vorläufig aus.

Am Freitag vergangener Woche gewann Motorola auch ein zweites Patentverfahren in Mannheim, bei dem es um Apples Online-Speicherdienst iCloud und Geräte, die ihn nutzen, ging. Wie inzwischen bekannt wurde, klagt Motorola mit den drei Patenten auch gegen die deutsche Apple-Tochter, die die Apple-Stores in den Innenstädten betreibt. Zu den Klagen am Landgericht Düsseldorf wurden bisher aber noch keine Anhörungstermine angesetzt.

Wie der deutsche Patentexperte Florian Müller erläuterte, wurde das UMTS-Patent (Europäische Patentnummer 1053613) nur von Motorola als unverzichtbar für den Standard erklärt, aber nicht von den zuständigen Organisationen. Der Richter schloss entsprechend nicht aus, dass Apple die UMTS-Technik auch umsetzen könnte, ohne es zu verletzen. Motorola habe keinen eindeutigen Beweis vorbringen können, dass das Patent in Apple-Geräten verletzt werde. (dpa/tc)