Internet-Auftritte genehmigt

Drei-Stufen-Tests für DasErste.de und kika.de beendet

22.06.2010
Alle Online-Angebote von ARD und ZDF müssen laut 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag bis zum 31. August einem Drei-Stufen-Test unterzogen werden.

Er prüft die Online-Angebote auf ihre Finanzierbarkeit, ob sie den demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnissen der Gesellschaft entsprechen und in welchem Umfang sie zum publizistischen Wettbewerb beitragen. Jetzt sind auch "DasErste.de" und "kika.de" durch den Test gekommen.

Der Rundfunkrat des Bayerischen Rundfunks (BR) gab am Montag bekannt, dass er seine Prüfung von DasErste.de im Drei-Stufen-Test abgeschlossen habe. Demnach ist das vom federführenden BR-Intendanten vorgelegte Telemedienkonzept vom öffentlich-rechtlichen Auftrag zwar gedeckt und erfüllt die Anforderungen des Rundfunkstaatsvertrages - aber nur, wenn bestimmte Maßgaben beachtet werden, teilte der Rundfunkrat nach einstimmigem Votum in München mit. Der BR-Rundfunkrat ist als Gremium nicht nur für den Bayerischen Rundfunk zuständig, sondern auch für das ARD-Internetangebot DasErste.de, weil München Sitz des Programmdirektors der ARD ist.

Der Rundfunkrat des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR) genehmigte ebenfalls am Montag die Telemedienkonzepte der Dreiländeranstalt. Das gilt für die Internetangebote kika.de, Ki.Ka-Text, MDR Online, MDR Text sowie für das Internet-Hörfunkprogramm FIGARINO.

Viele Verleger werfen den öffentlich-rechtlichen Sendern immer wieder vor, mit Hilfe von Gebührengeldern Geschäftsmodellen der Privatwirtschaft Konkurrenz machen zu wollen. Sie fordern deshalb, dass ARD und ZDF weniger aktiv im Web sein sollen. (dpa/tc)