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DocMorris darf handeln, aber nicht werben

01.06.2001

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Bereits zum zweiten Mal fiel in dieser Woche ein Gerichtsurteil über den Internet-Handel mit apothekenpflichtigen Medikamenten. Nachdem am Dienstag das Berliner Kammergericht den Arzneimittelvertrieb in Deutschland untersagt hatte (Computerwoche online berichtete), kam das Frankfurter Oberlandesgericht gestern zu einem anderen Urteil. Die Frankfurter Richter entschieden in einem Berufungsverfahren, dass die Web-Apotheke DocMorris nun doch Medikamente via Internet verkaufen darf. Allerdings dürfen die Niederländer nicht im Internet für die Medikamente beziehungsweise den Versandhandel werben. DocMorris reagierte und versprach "in den nächsten Tagen entsprechende Änderungen vorzunehmen, damit die Kommunikation über das Internet und Telefon auch in den Augen deutscher Richter

keine Werbung mehr darstellt." Gleichzeitig kündigten die Arznei-Händler an, bereits nächste Woche Beschwerde bei der EU-Kommission in Brüssel einlegen zu wollen. Die Rechtslage in Deutschland stelle einen Verstoß gegen den freien Warenverkehr innerhalb der EU dar, hieß es.