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DocMorris darf eine echte Apotheke betreiben

09.08.2006
Ein Gericht im Saarland wies eine Klage gegen die niederländische Versandapotheke DocMorris ab.
Ralf Däinghaus, Chef von DocMorris, hat die erste Runde für sich entschieden.
Ralf Däinghaus, Chef von DocMorris, hat die erste Runde für sich entschieden.

DocMorris, ein typischer Vertreter der ersten Internet-Welle zur Jahrtausendwende, wollte mit dem Versand von günstiger angebotenen Medikamenten die deutsche Apothekenlandschaft umgestalten. Der Widerstand der etablierten Händler war dementsprechend groß. Aufgrund der hierzulande herrschenden Gesetze war das Unternehmen indes gezwungen, den deutschen Markt aus dem Ausland zu beliefern - in diesem Fall aus den Niederlanden. Dabei ist DocMorris keine reine Internet-Apotheke, denn die meisten Kunden geben ihre Bestellungen und Rezepte mit der Post auf.

Im Juli hatte das Unternehmen einen großen Schritt in die reale Welt gewagt: DocMorris eröffnete seine erste Apotheke in Deutschland. Die lokalen Wettbewerber in Saarbrücken waren empört, Klagen wurden erhoben. Im ersten Fall hat sich DocMorris nun durchsetzen können: Das Landgericht Saarbrücken wies den Antrag einer Apothekerin auf sofortige Schließung der DocMorris-Filiale als unbegründet zurück. Die Kammer folgte der Argumentation der Klägerin nicht, wonach die Einrichtung einer Filiale ein Verstoß gegen die Vorschriften gegen den unlauteren Wettbewerb sei. Auch wurden keine offenkundig schwerwiegenden Fehler im Genehmigungsverfahren festgestellt, wie es hieß.

Allerdings muss der Versender noch weitere Hürden vor Gericht nehmen. Während Apothekerverbände mit einem Verstoß gegen das deutsche Fremdbesitzverbot argumentieren, beruft sich DocMorris auf die Niederlassungsfreiheit innerhalb der EU. Das Thema ist auch in der Politik umstritten: Die saarländische Landesregierung erteilte DocMorris die Genehmigung, andere Landesregierungen befürchten hingegen eine Wettbewerbsbeeinträchtigung für die deutschen Apotheker. (ajf)