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Doch noch Steuern auf Internet am Arbeitsplatz?

04.08.2000

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Ab dem 1. Januar drohen deutschen Arbeitgebern offenbar doch noch Steuern auf die private Internet-Nutzung ihrer Arbeitnehmer am Arbeitsplatz, die die deutsche Finanzbürokratie als so genannten geldwerten Vorteil einstuft. Der entsprechende Telefonkostenerlass gilt bereits seit dem 1. Juli dieses Jahres. Einem Bericht der "Financial Times Deutschland" zufolge hat sich allerdings auch zuständigen Finanzministerium die Einsicht durchgesetzt, dass der bisherige Vorschlag (Computerwoche.de berichtete) wohl schwerlich praktikabel ist. Dieser dürfte nach Aussagen des zuständigen Referatsleiters im Ministerium bereits im September von den Finanzministern aus Bund und Ländern nachgebessert werden. Man wolle sich nicht dem Vorwurf aussetzen, durch kleinliche Vorschriften die Verbreitung des Internet in der Wirtschaft zu behindern.

Ministeriumssprecher Albig erklärte unter anderem, es liege auf der Hand, dass in Unternehmen, die über eine Standleitung mit dem Netz verbunden seien, privates Surfen keine zusätzlichen Kosten verursache. Ohnehin fielen 99 Prozent aller Fälle unter die Bagatellgrenze für geldwerte Vorteile, die bei monatlich 50 Mark liegt. Steuerfachmann Berthold Welling vom BDI hält dies für weltfremd. Die 50-Mark-Grenze werde oft durch andere Zuwendungen ausgeschöpft. Außerdem müsse jeder einzelne Mitarbeiter kontrolliert werden, um dessen tatsächliche Internet-Kosten zu ermitteln. Die Standleitungs-Ausnahmeregelung bevorteilt aus Sicht des BDI Großunternehmen; der Mittelstand hätte weiterhin unter der Bürokratie zu leiden.