DMS: Regeln für E-Mail-Archivierung und Betriebsprüfung haben sich geändert

17.09.2007
Die rechtlichen Grundlagen für den Betrieb von Dokumenten-Management-Lösungen und Archivsystemen haben sich in den vergangenen Monaten geändert. Anwender solcher Produkte müssen sich damit befassen.

Gesetze und Verordnungen legen fest, wie Unternehmen geschäftliche Dokumente aufbewahren müssen. Für viele sind die Regeln verwirrend und mitunter nutzen Softwarehersteller dies aus, um mit Firmen ins Geschäft zu kommen. Zwar hat sich die rechtliche Basis wie etwa die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführungssysteme (GoBS) und die Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU) nicht geändert. Neu sind dagegen die Wirtschaftsprüfungsgrundsätze, in denen Regelungen zusammengestellt wurden, die den Betrieb von Dokumenten-Management- und Archivlösungen betreffen. Was auf die Anwenderunternehmen zukommt lesen Sie in diesem Fachbeitrag. (fn)