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DMMV: Keine Rundfunkgebühren für Web-Auftritte von ARD und ZDF

06.07.2001

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Der Deutsche Multimedia Verband (DMMV) hat der Forderung der schleswig-holsteinischen Ministerpräsidentin Heide Simonis eine klare Absage erteilt, wonach öffentlich-rechtliche Anstalten ihre Online-Angebote künftig über Rundfunkgebühren finanzieren sollen. Damit würden die Bürger genötigt, eine Zwangsgebühr zu entrichten, die Wettbewerbsverzerrungen zur Folge habe, kritisierte DMMV-Präsident Rainer Wiedmann. "Wenn öffentlich-rechtliche Anstalten jetzt online subventioniert werden, könnten die mit gleichem Recht auch anfangen, Tageszeitungen zu drucken."

Zentraler Streitpunkt in dieser Angelegenheit ist die Frage, ob Online-Aktivitäten der sogenannten "Grundversorgung" zuzuordnen sind und damit zum öffentlich-rechtlichen, durch den Rundfunkstaatsvertrag festgelegten und gebührenfinanzierten Auftrag der Sender gehören. Nach Einschätzung von Simonis ist das Internet Bestandteil der Grundversorgung. Deshalb schlägt sie eine Neufassung des Rundfunkstaatsvertrages vor. Für DMMV-Rechtsreferentin Stefanie Krones gehören Online-Aktivitäten dagegen "nicht ausdrücklich zum Auftrag der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten." Die Grundversorgung sei bereits über das TV-Angebot gesichert.