Die gängige Praxis von Personalberatern, Mitarbeiter eines Unternehmens an ihrem Arbeitsplatz anzurufen, um sie abzuwerben, unterliegt nach Angaben des Bundesverbands Deutscher Unternehmensberater e.V. (BDU), Bonn, keinen grundsätzlich wettbewerbsrechtlichen Bedenken.
Dies geht aus einem Gutachten hervor, das der Münchner Rechtsprofessor Helmut Köhler im Auftrag des BDU erstellt hat. Die Direktansprache sei eine wesentliche Voraussetzug für einen funktionierenden und leistungsorientierten Arbeitsmarkt. Der BDU weist zudem auf ein Urteil des Landgerichts Düsseldorf hin, das ebenfalls die Zulässigkeit der Abwerbeform durch Direktansprache bestätigt.