Der Fall ging um die Republik und ans Herz: Ist ihre Tochter 2012 versehentlich in den Schacht gefallen und von einer einfahrenden U-Bahn erfasst worden? Oder hat die Tochter etwa wegen Cyber-Mobbings Selbstmord begangen? Mit dieser quälenden Frage im Hinterkopf hat eine Mutter von Facebook Zugang zu den Kontodaten ihres Kindes verlangt und im Mai 2017 mit Verweis auf das Fernmeldegeheimnis in zweiter Instanz verloren. Ein tragisches Schicksal, das sicherlich einige Angehörige von verstorbenen "Netizens" heute teilen.
Nachlass regeln - aber warum?
Wem es nicht egal ist, was nach seinem Tod mit den eigenen digitalen Fußspuren passiert, der sollte sich bei seinen E-Mail- und Social-Media-Konten rechtzeitig um seinen digitalen Nachlass kümmern. Das betrifft sowohl die eigenen E-Mail-Konten als auch den Zugang zu sozialen Netzwerken wie LinkedIn und Xing, Facebook, Twitter und Instagram sowie Snapchat, Pinterest und Flickr, um nur die gängigsten zu nennen.
Hinzu kommen im Zweifelsfall auch Webshops und Zahldienste wie Amazon, eBay und PayPal sowie Freemail-Anbieter wie Yahoo, Web.de, Outlook.com (ehemals Microsoft Hotmail) und GMX. Eine vorsorgliche Nachlassregelung sucht man bei den meisten dieser Dienste vergebens.
Zugangsdaten ins Testament
Es ist zwar vollkommen richtig, dass Sie Ihre Benutzernamen und Passwörter nicht auf einen Zettel schreiben und diesen dann neben den PC kleben sollen. Das wäre zu unsicher. Doch für Ihre Nachkommen sollten Sie Ihre Passwörter auffindbar niederschreiben oder auf einen Stick bannen und diesen einer Vertrauensperson geben, die Sie als Ihren "Nachlassverwalter" sehen. Um diesen amtlich zu bestimmen und Ihr digitales Erbe zu regeln, hinterlassen Sie beim Amtsgericht am besten ein handschriftliches gesondertes Testament oder nehmen Sie die Regeln in Ihr Testament auf. Damit haben Sie die Sicherheit, dass zu Ihren Lebzeiten niemand Zugriff auf Ihre Passwörter hat, nach Ihrem Tod aber Ihre Erben sich um Ihre Online-Konten kümmern können. Allerdings müssten Sie dann bei jeder Passwortänderung auch Ihr Testament ändern.
Das ist aufwändig und verursacht Gebühren. Als Kompromiss bietet sich an, dass Sie alle Ihre Online-Konten mit den Benutzernamen im Testament aufführen, die dazu gehörigen Passwörter aber in der gleichen Reihenfolge wie im Testament auf einem Zettel schreiben, den Sie einer vertrauenswürdigen Person geben oder in Ihrer Wohnung aufbewahren. Im Testament schreiben Sie dann, wo sich die dazu gehörigen Passwörter befinden.
Gegebenenfalls sollten Sie Ihre Online-Konten, Benutzernamen und Passwörter auch noch in Ihre Vorsorgevollmacht aufnehmen.
So treffen Sie Vorsorge für Ihre Online-Konten
Google, Gmail, Youtube, Google+
Google stellt den Inactive Account Manager zur Verfügung. Damit können Nutzer festlegen, was nach ihrem Tod oder nach einer gewissen Zeit der Inaktivität mit den Daten geschehen soll. Hierbei kann der Kontoinhaber Dritten sogar das Zugriffsrecht auf das eigene Gmail-, Google+- oder YouTube-Konto gewähren. Diese Dienste gehören alle zu Google und unterliegen derselben Regelung.
Auch Facebook will seinen Nutzern den digitalen Nachlass beziehungsweise das digitale Erbe erleichtern. Hierzu besteht unter "Einstellungen, Konto verwalten" die Möglichkeit, eine Freundin oder einen Freund als Nachlassverwalter einzusetzen. Dafür kommen aber nur Personen in Frage, die selbst über einen Facebook-Account verfügen. Ferner kann man festlegen, ob das Konto samt aller Inhalte nach dem Ableben gelöscht oder in den Gedenkzustand versetzt werden soll. Im Hilfe-Bereich findet man bei Facebook zum Beispiel unter dem Stichwort Nachlass umfangreiches Informationsmaterial sowohl zur Nachlassvorsorge als auch für Angehörige oder Freunde, die das Konto eines Verstorbenen anfordern, löschen oder in den Gedenkzustand versetzen wollen.