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Digitaler EU-Impfnachweis startet

02.07.2021
Von 
Panagiotis "Takis" Kolokythas arbeitet seit Juni 2000 für pcwelt.de. Seine Leidenschaft gilt IT-News, die er möglichst schnell und gründlich recherchiert an die Leser weitergeben möchte. Er hat den Überblick über die Entwicklungen in den wichtigsten Tech-Bereichen, entsprechend vielfältig ist das Themenspektrum seiner Artikel: Windows, Soft- und Freeware, Hardware, Smartphones, soziale Netzwerke, Web-Technologien, Smart Home, Gadgets, Drohnen… Er steht regelmäßig für PCWELT.tv vor der Kamera und hat ein eigenes wöchentliches IT-News-Videoformat: Tech-Up Weekly.
Ab sofort ist der digitale EU-Impfnachweis verfügbar, der das Reisen innerhalb der EU erleichtert. Das müssen Sie wissen.

Nach dem Start des deutschen Corona-Impfnachweises ist ab dem 1. Juli 2021 nun auch das digitale COVID-Zertifkat der EU verfügbar. Der offizielle Name "EU-COVID-19 Impfzertifikat". Passend zur Urlaubszeit wird damit das Reisen innerhalb der EU und vier weiteren Ländern während der anhaltenden Corona-Pandemie erleichtert. Außerdem erleichtert der Impfnachweis den Aufenthalt in den Ländern, etwa beim Restaurantbesuch, Museumsbesuchen oder bei Teilnahmen an Veranstaltungen. Hier die wichtigsten Fragen und Antworten.

Der digitale EU-Impfnachweis startet am 1. Juli 2021
Der digitale EU-Impfnachweis startet am 1. Juli 2021
Foto: symbiot / Shutterstock.com

Was ist der digitale EU-Impfnachweis?

Es ist ein digitales Zertifikat, mit dem jeder EU-Bürger nachweisen kann, dass er gegen Covid-19 geimpft wurde, negativ auf Corona getestet wurde oder von Corona genesen ist. Die Nutzung des digitalen EU-Impfnachweises ist für EU-Bürger ausdrücklich nicht verpflichtend! Er soll lediglich das Reisen innerhalb der EU erleichtern. Ebenso werden auch keine national geltenden Covid-Beschränkungen damit aufgehoben: Es kann also sein, dass man in ein Land reist oder aus einem Land zurückkehrt und in eine Quarantäne muss, egal ob man einen Impfnachweis besitzt oder nicht.

In diesem Zusammenhang betont die EU auch: "Die Mitgliedstaaten sollten davon absehen, Inhaber von digitalen COVID-Zertifikaten der EU mit zusätzlichen Reisebeschränkungen zu belegen, es sei denn, diese sind zum Schutz der öffentlichen Gesundheit notwendig und verhältnismäßig."

Solche Fälle können etwa bei einer neuen Covid-Variante auftreten, wie aktuell bei der Delta-Variante. Der betreffende Mitgliedstaat muss die Kommission und alle anderen Mitgliedstaaten dann benachrichtigen und diese Entscheidung begründen. Generell empfiehlt es sich also, vor einer Reise in ein anderes Land weiterhin zu überprüfen, welche Einschränkungen dort aktuell wegen der Corona-Pandemie gelten. Entsprechende Informationen finden sich etwa hier auf der Website des Auswärtigen Amtes.

Wie erhalte ich den digitalen EU-Impfnachweis?

Bei der vollständigen Impfung in einem Impfzentrum oder bei einem Arzt, erhält der Geimpfte das Zertifikat in ausgedruckter Form mit einem QR-Code, den er in die Corona-Warn-App oder der App CovPass einscannen kann. Wer bereits geimpft wurde, aber das digitale Zertifikat noch nicht erhalten hat, kann es nachträglich bei einem Impfzentrum oder eine Apotheke erhalten. Oder bei dem Arzt, bei dem die Impfung stattfand.

Voraussetzung ist eine Impfung mit Astrazeneca, Biontech (Pfizer), Johnson & Johnson oder Moderna.

Wird der gelbe Impfpass in Papierform überflüssig?

Der gelbe Impfpass bleibt weiterhin gültig, ist aber für das Reisen innerhalb der Länder, die den digitalen EU-Impfnachweis akzeptieren, nicht notwendig. Es reicht also, den digitalen EU-Impfnachweis vorzuzeigen, gemeinsam mit einem Lichtbildausweis.

Die Betonung liegt aber auf "reicht". Alternativ kann also auch der gelbe Impfpass in Papierform weiterhin genutzt werden. Seitens der Bundesregierung wird allen Bürgern empfohlen, zur Sicherheit bei Reisen auch immer den gelben Impfpass mitzunehmen.

In welchen Ländern ist der digitale EU-Impfnachweis gültig?

Technisch bereit für den digitalen EU-Impfnachweis sind alle EU-Länder plus Liechtenstein, der Schweiz, Island und Norwegen. Es gibt bis zum 12. August eine Übergangszeit für Mitgliedsländer, die noch nicht das neue Zertifikat ausstellen können. Sie dürfen andere Formate verwenden, die dann von den anderen Mitgliedsstaaten akzeptiert werden sollten. Solche Probleme gibt es aktuell beispielsweise noch in den folgenden Ländern: Irland, Malta, Niederlande, Rumänien, Schweden, Ungarn, Zypern und der Schweiz.

Welche Daten werden im digitalen EU-Impfnachweis gespeichert?

Ähnlich wie beim deutschen Impfnachweis wird auch bei der europäischen Lösung auf eine Speicherung möglichst weniger Daten wert gelegt. So erhält das digitale EU-Impfzertifikat nur die notwendigsten Informationen. Dazu gehören der Name, Geburtsdatum, Ausstellungsdatum und Angaben zum Impfstoff, Test (oder Genesung). Alle diese Daten sind nur in dem Zertifikat enthalten und werden nicht zentral gespeichert.

Die EU-Mitgliedsländer dürfen die Daten auch nicht speichern, etwa wenn man in ein Land zum Urlaub einreist. Es wird also nur die Gültigkeit des Zertifikats kontrolliert. Dagegen bleiben alle gesundheitsbezogenen Daten bei dem Mitgliedsstaat, welches das digitale EU-Covid-Zertifikat ausgestellt hat. (PC-Welt)