Unter dem Vorsitz von Bundeswirtschaftsminister Werner Müller wurde der ursprüngliche Kompromiß nochmals gestrafft (siehe CW 15/99, Seite 34). Damals war noch zwischen einfachen Signaturen, bei denen der Herausgeber für Schäden haften sollte, und erweiterten Signaturen unterschieden worden, die nach strengeren Kriterien der eigenhändigen Unterschrift gleichgestellt sein sollten. Die TK-zuständigen Minister haben sich nun auf die zweite Variante festgelegt - allerdings benötigen die zertifizierenden Stellen, wie unter anderem von Deutschland gewünscht, keine staatliche Genehmigung.