Elektronische Rechnungen

Digitale Signatur ist nicht mehr Pflicht

06.10.2011
Von Johannes Klostermeier
Anzeige  Ein neues Gesetz verringert die Anforderungen an elektronische Rechnungen. Aufzwingen lassen sollte man sich solche Rechnungen aber nicht, sagen Steuerberater.

Nun haben Bundesrat und Bundestag dem Steuervereinfachungsgesetz 2011 doch noch zugestimmt und damit auch dem vereinfachten elektronischen Rechnungsversand, der noch für 2011 gelten soll. Damit verringern sich die formalen Anforderungen an elektronische Rechnungen. Die Neuregelungen sind rückwirkend für alle Umsätze ab 1. Juli 2011 anwendbar. Rechnungsaussteller können nun auf eine digitale Signatur verzichten. Rechnungsempfänger können frei wählen, wie sie die Echtheit und Unversehrtheit digitaler Daten gegenüber dem Fiskus belegen. CIO.de hatte zuletzt in dem Artikel "Die E-Signatur war Unsinn" berichtet.

Die Unternehmen müssen allerdings ein innerbetriebliches Kontrollverfahren etablieren, das einen Abgleich der Rechnung mit der zugrunde liegenden Zahlungsverpflichtung sicherstellt. Diese Regelung ist technologieneutral angelegt: Unternehmen können sowohl manuelle als auch systemgestützte Prüfungen vornehmen.

Kurt Kammerer von der Regify AG sieht den Weg frei für die "vereinfachte elektronische Rechnungsstellung".
Kurt Kammerer von der Regify AG sieht den Weg frei für die "vereinfachte elektronische Rechnungsstellung".

Während der elektronische Post-Dienstleister Regify das von Bundestag und Bundesrat verabschiedete Steuervereinfachungsgesetz ausdrücklich begrüßt und für den Einsatz seiner Lösungen wirbt, warnen andere wie die Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft DHPG vor zu schnellen Schlüssen.

Kurt Kammerer, CEO der Regify-Gruppe, sagte: "Damit ist der Weg frei für die vereinfachte elektronische Rechnungsstellung, die laut Presse- und Informationsamt der Bundesregierung in Deutschland ab sofort gilt und auch in allen EU-Ländern bis spätestens Ende 2012 umgesetzt sein muss."

Nun seien alle elektronischen Verfahren erlaubt, mit denen über einen zehnjährigen Nachweiszeitraum die Identität des Rechnungsstellers, die Unversehrtheit der Rechnung und die Lesbarkeit der Rechnung sichergestellt werden können.