EU-Urheberrechtsnovelle verabschiedet

Digitale Kopien zu rein privaten Zwecken sind erlaubt

23.02.2001
MÜNCHEN (CW) - Der Urheberrechtsnovelle des EU-Parlaments zufolge sind digitale Kopien von Musik oder Filmen legal - solange sie ausschließlich zu privaten Zwecken genutzt werden. Allerdings müssten die Künstler in irgendeiner Weise dafür entschädigt werden, zum Beispiel in Form von Gebühren auf Datenträger.

Das Europäische Parlament hat vergangene Woche die Urheberrechtsnovelle verabschiedet. Nach dem Gesetz, mit dem das EU-Urheberrecht mit Blick auf die technischen Möglichkeiten des Internet erweitert werden soll, sind private Kopien digitaler Inhalte urheberrechtlich geschützter Inhalte - etwa das Brennen von CDs oder das Herunterladen von Musik aus dem Netz - erlaubt, solange die Inhalte aus legalen Quellen stammen. Entscheidend ist dabei, dass solche Kopien "weder direkt noch indirekt zu kommerziellen Zwecken verwendet" werden. Die Frage, inwieweit Internet-Tauschbörsen wie Napster als legale Quellen und private Nutzung gelten, müssten die Gerichte auf nationaler Ebene klären.

Rechteinhaber und Künstler müssen laut der Novelle allerdings einen "gerechten Ausgleich" erhalten. Wie dies konkret aussieht, ob etwa Gebühren auf die entsprechende Hardware oder die Datenträger erhoben werden, bleibt jedem Mitgliedstaat selbst überlassen. Das Gesetz könnte bereits in den kommenden Wochen vom EU-Ministerrat genehmigt werden.