Ziel ist die Verhinderung von Gesetzen

Die US-Industrie sucht nach Regeln für Verbraucherschutz

23.06.2000
MÜNCHEN (CW) - Die US-amerikanische Federal Trade Commission (FTC) hat vor einigen Monaten die Geduld mit der Internet-Industrie verloren und dem Handelsministerium Vorschläge für ein Verbraucherschutz-Gesetz zukommen lassen. Seither versucht die Branche, derartige Regelungen durch eigene Initiativen abzuwehren.

Erst kürzlich wurden die von der E-Commerce-Lobby Netcoalition veröffentlichten Entwürfe für Datenschutzregeln von der Branche als viel zu streng kritisiert (vgl. CW 20, S. 4: Internet-Branche versucht Datenschutz-Offensive). Nun versucht die Electronic Commerce and Consumer Protection Group mit einem breiter gefassten Konzept die Branche für den Datenschutz zu gewinnen. Gehören der Netcoalition vor allem Dotcoms wie AOL, Amazon.com, Doubleclick, Inktomi und Yahoo an, so wollen nun die Branchengrößen wie IBM, Microsoft, Dell, AT&T, Network Solutions, Time Warner und auch hier AOL für Akzeptanz sorgen.

Nachdem die Industrie trotz anders lautender Bekundungen seit Jahren keine Richtlinien zu einer Selbstregulierung zustande brachte, hat die FTC die Geduld verloren und dem Handelsministerium Ende Mai einen Richtlinien-Katalog als Gesetzesvorlage überreicht. In einem offenen Brief warnte Thornton May, Vice President des Beratungsunternehmens Cambridge Technologies: "Nichts wäre schlimmer, als wenn es den Aktivisten gelänge, Gesetze für den Umgang mit Kundendaten durchzusetzen."

Um die Akzeptanz in der bislang eher widerwillig reagierenden Branche zu erhöhen, vermeiden die jetzt vorgeschlagenen Richtlinien die Fokussierung auf den Schutz der Privatsphäre. Vielmehr solle den Web-Händlern generell geholfen werden, ihre Kunden in den Bereichen Marketing, Belieferung und Garantie fair zu behandeln. Dazu gehören die Offenlegung der Liefer- und Kundendienstbedingungen, ein Rücktritts- und Rückgaberecht sowie die Gewährleistung von Datenschutz. Außerdem sollen die Surfer über mögliche Gefahren beim Online-Shopping im Ausland infomiert werden. Sydney Rubin, Sprecher der sieben Mitgliedsfirmen, nannte das Beispiel Mexiko, das anders als die USA keine Schnellgerichte für Bagatellfälle kenne. Über die gegenüber seinem Land strengeren europäischen Regeln ließ er nichts verlauten.

"Es ist begrüßenswert, wenn die Industrie freiwillig Schritte in Richtung Verbraucherschutz unternimmt, nur hat das Konzept der Selbstregulierung bislang nicht funktioniert", kommentiert Jean Ann Fox, Vorsitzende der Consumer Federation of America, die jetzige Initiative. Tatsächlich enthält der Vorschlag einige Punkte, die sie misstrauisch machen. Nach ihrer Interpretation sollen sich die Kunden grundsätzlich bereit erklären, in Streitfällen erst mit den Unternehmen zu verhandeln, bevor sie vor Gericht gehen.

Fox und andere Verbraucherschützer sehen auch in den weiteren Vorschlägen lediglich eine Zusammenfassung von Regelungen, die in vielen Bundesstaaten bereits gelten, für den Verbraucherschutz aber nicht ausreichen.